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...der St.
Sebastianus-Schützenbruderschaft Geseke 1412 e.V.
Vorwort
Mit Einführung der neuen Satzung unserer Bruderschaft bei der
Generalversammlung am 28. Januar 2005 erschien es wichtig, auch die
Schützenordnung in der allen bekannten Form zu ergänzen, zu ordnen und zu
überarbeiten.
Viele traditionelle Dinge des Ablaufes des Schützenjahres bedurften der
Ergänzung, bzw. mussten aus älteren Versionen der Schützenordnung wieder
übernommen werden. Letztendlich soll uns die jetzige Fassung auch im Sinne
einer überlieferten Ordnung über den Ablauf im Schützenjahr helfen und
informieren.
Die bisherige Satzung der Bruderschaft von 1992 ist durchgearbeitet worden
und ist unter Beibehaltung unserer traditionellen Zielsetzung der Zeit und
Gesetzgebung, somit einer modernen Vereinssatzung, angepasst worden.
Viele der wieder eingefügten "Regeln" des Schützenalltags verdanken wir
insbesondere dem verstorbenen Oberst Dr. Berthold Leinemann, der
viele Dinge mit viel Mühen zusammengetragen hat. (Verwiesen wird hier auf
die vielfältigen Schriften in unserem Archiv!)
Die Neufassung der Satzung erfolgte in Zusammenarbeit mit dem gesamten
Vorstand (allen drei Hofenvorständen) unter der Leitung von Oberst und 1.
Brudermeister Dr. Friedrich Bergmann, Major und 2. Brudermeister
Johannes Vollmer, Geschäftsführer Heinz-Josef Dieregsweiler,
Hauptmann der Nordhofe Heiken Schuster, Hauptmann der Westhofe
Josef Broer, Hauptmann der Osthofe Karl-Heinz Spies, dem
Auditeur Thomas Gockel sowie dem Kenner der Schützengeschichte
Archivar Hans-Peter Busch.
Die Schützenordnung in der vorliegenden Fassung erfolgte in der
Zusammenarbeit von Ehrenoberst und Ehrenbrudermeister Diethelm Hostmann,
dem Archivar Hans-Peter Busch, den Leutnanten Andreas Dröge
(Nordhofe), Andreas Pieper (Westhofe), Franz-Wilhelm Kayser
(Osthofe) und dem Oberst und 1. Brudermeister Dr. Friedrich Bergmann.
Ihnen und dem gesamten Vorstand für die konstruktive Mitarbeit ganz
herzlichen Dank.
Diese Ausarbeitung soll dazu dienen, das traditionelle Leben der
Bruderschaft, die Erhaltung des Brauchtums und die gesellschaftliche wie
religiöse Ausrichtung der Bruderschaft auch in Zukunft zu garantieren.
Speziell die Schützenordnung wird uns im Jahresablauf als
"Geschäftsordnungsgrundlage" dienen.
Die Satzung erlangte durch die Abstimmung in der Generalversammlung am 28.
Januar 2005 ihre Rechtskraft.
Allen Schützenbrüdern wird die Lektüre der Satzung und Schützenordnung
dringend ans Herz gelegt.
Zur leichteren Einsicht ist auch die neue Ordnung nach speziellen Punkten
geordnet.
1. Präambel
Die Prinzipien der Bruderschaft sind: Glaube, Sitte,
Heimat
Sie sind nicht nur als traditionelle Prinzipien des Schützenwesens zu
sehen, sondern stellen die tiefe Verwurzelung der Bruderschaft mit dem
Glauben, den sittlich, ethischen, humanen Grundlagen unserer Gesellschaft,
sowie der tiefen Verbundenheit mit unserer Heimatstadt Geseke dar.
Das sich daraus ableitende Leitbild, welches sicherlich in seiner
Entwicklung nicht abgeschlossen ist, zeigt folgende Grundzüge:
Unsere Wurzeln
Die Wurzeln der Bruderschaft sind in der Geschichte des ausgehenden 14.
Jahrhunderts festgelegt. Erstmalig erwähnt im Jahre 1412, zeigt sich die
enge Verbundenheit auch zu unserem christlichen Glauben.
Schutz der Stadt und seiner Bürger war das oberste Gebot, Hilfe und
Unterstützung, wenn es notwendig wurde. Die Verbindung Schützenfest und
Dienst im Bereich der Kirche und der Stadt führte oftmals zu Konflikten
mit der Obrigkeit.
Wurzeln kann man und darf man nicht einfach ablegen.
Menschen für die wir einstehen.
Die Bruderschaft mit ihren vielen stark engagierten Mitgliedern wird auch
in Zukunft als der größte und auch einflussreichste Verein ein großes Maß
an Initiative im kommunalen Verband der Stadt Geseke übernehmen müssen.
Viele der uns so über Jahre als angenehm empfundenen Fürsorgen des Staates
sind nicht mehr möglich. Gerade Kinder, sich entwickelnde Jugendliche und
alte Menschen sowie Schwerstkranke und Sterbende müssen hier mit unserer
Hilfe und Unterstützung rechnen können.
Traditionen, Heimat
Tradition darf nicht immer nur streng das Bewahren alter Dinge bedeuten.
Tradition heißt neben der Wahrung alter Dinge und Erinnerung daran auch
das Öffnen für Neues. Alt muss neben Jung leben können, beide müssen
voneinander lernen. Alt und Neu muss für den Fortbestand der Bruderschaft
genutzt werden.
Heimat ist in einer Neuzeit des Umbruches, der Isolation des Einzelnen in
der Gesellschaft zu einem neuen Fixpunkt geworden. Selbst Weltenbummler
freuen sich immer wieder in diesen Hafen der Ruhe, ihre Heimat
zurückkehren zu können. Hier sind wir aufgewachsen oder haben unsere
Familien und Freunde gefunden, hier gehören wir hin. Die Bruderschaft ist
Teil dieser Heimat, dieses zu Hauses. Als großer Bund von Schützenbrüdern
möchte er alle, die hier leben, die unsere Prinzipien leben wollen,
einbinden in ein Netz, das ihn auffängt in dieser rastlosen Zeit.
Heimat bedeutet aber auch das Bewahren und Schützen alter Dinge der
Geschichte unseres Stadtlebens. Wir als Bruderschaft sind schon Teil
dieser alten Stadtgeschichte. Hierauf können wir stolz sein.
2. Der Vorstand
Die
Bruderschaft ist geschichtlich durch die Nachkriegszeit dem Bund der
Historischen Deutschen Schützenbruderschaften in Leverkusen (BHDS) im
Diözesanverband Paderborn angeschlossen. Die enge Verbundenheit mit den
Nachbarvereinen und insbesondere mit den Schützenbrüdern der gesamten
Stadt Geseke zeigt sich durch die ebenfalls bestehende Mitgliedschaft im
Kreisschützenbund Lippstadt, der Mitglied des Sauerländer Schützenbundes
(SSB) ist.
Diese doppelte Mitgliedschaft an einem Schnittpunkt von BHDS und
Sauerländern führt zu einer Verantwortung über Grenzen hinaus, die wir
sehr wohl wahrnehmen.
Somit vertritt der 1. Brudermeister unsere Bruderschaft als
Bezirksbundesmeister (BBM) im eigenständigen Bezirk im Diözesanverband
Paderborn des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften und
ist Mitglied des Diözesanbruderrates. (Diese Position kann im Einvernehmen
auch vom Ehrenoberst bekleidet werden.)
Entsprechend der Satzung und nach der Tradition der
Bruderschaft sind im folgenden Kapitel die Offiziere mit Rang und
Tätigkeitsbereich aufgeführt. Da sicherlich für viele Schützenbrüder die
Aufgaben der einzelnen nicht so bekannt sind, wird im Folgenden auf einige
Dinge, die sich teilweise aus der Tradition, aber auch aus Notwendigkeiten
der letzten Jahre und Jahrzehnte entwickelt haben, aufgeführt.
Der 1.
Brudermeister
Er bekleidet
(entsprechend der Satzung) den Rang eines Obersts.
Er ist nach der Überlieferung der Kommandeur und nach dem Gesetz der
Vorsitzende der Bruderschaft als Verein.
Zusammen mit den beiden anderen Mitgliedern des geschäftsführenden
Vorstandes
verwaltet er das Vereinsvermögen, führt die laufenden Geschäfte und
vertritt die Bruderschaft nach außen. (Regelung in der Satzung verankert)
Der 2.
Brudermeister
Im Rang eines Majors ist er der Vertreter des Vorsitzenden und Oberst. Er
ist während der Ausmärsche und beim Schützenfest Kommandeur der drei
Hofen.
Traditionsgemäß gehört in seinen Aufgabenbereich die Absprache der
Marschwege mit dem Oberst, den Hofenvorständen und den Majestäten. Er ist
für die Kapellen und die Musik bei den Festen verantwortlich. Unter seiner
Regie wird der Fahnenmarsch geübt. Die Fahne unterliegt seinem direkten
Kommando.
Schützenfestabläufe wie Ständchen, langer Tanz, Polonaise etc. unterliegen
seiner Aufsicht (in Zusammenarbeit mit den beiden Adjutanten).
Der
Geschäftsführer
Im Range eines Hauptmanns erledigt er als drittes Mitglied des
geschäftsführenden Vorstandes die vielfache Büroarbeit des Vereins im
Laufe eines Jahres. Einladungen, Schriftverkehrüberwachung und –erledigung,
Organisation von Bussen für Ausmärsche, Verträge, Hallenvermietung,
Koordination des Vorstandes etc. sind heute Aufgaben des Geschäftsführers.
Die alte Bezeichnung des Schriftführers wurde mit der neuen Satzung 2005
daher verlassen.
Er koordiniert ebenfalls die Pressearbeit (zusammen mit dem Presse- und
Medienoffizier). Er verwaltet direkt die Kleinodien der Bruderschaft
(Königsschilde und Diademe für die Königin) und die Ordensbestände.
Der Präses
Als geistlicher Präses gehört der jeweilige Pfarrer der Stadtkirche diesem
Vorstand ohne weiteres an, er braucht nicht gewählt zu werden. Es kann in
Ausnahmefällen jedoch auch ein anderer in Geseke amtierender katholischer
Geistlicher dieses Amt ausüben.
Der geistliche
Prokurator
Zum Geistlichen Prokurator der Bruderschaft kann von der
Generalversammlung eine geistliche Persönlichkeit gewählt werden, die
nicht schon Präses oder Ehrenpräses ist, sich aber gleichwohl um die St.
Sebastianus Schützenbruderschaft in besonderer Weise verdient gemacht hat
und im kirchlichen Leben eine herausragende Stellung einnimmt. Die Wahl
erfolgt auf Lebenszeit. (Seit der Generalversammlung vom Januar 2001 nimmt
diese Position der amtierende Erzbischof von München & Freising, Schützenbruder und
Geseker Prof. Dr. Reinhard Kardinal Marx, ein.)
Die nachfolgenden Vorstandsmitglieder sind zu Beginn ihrer Laufbahn im
Range eines Leutnants, sofern nicht bereits ein höherer Rang besteht.
Die beiden
Rechnungsführer
Der 1. Rechnungsführer (früher "Großschaffner"/"Großscheffer" genannt, da
er für die Feste die Brauutensilien sowie das nötige Geld zu beschaffen
hatte,) ist im Vereinsleben als Schatzmeister tätig, er führt die Finanzen
der Bruderschaft.
Der 2. Rechnungsführer ist für die Verwaltung der Mitglieder zuständig.
Ihm obliegt die genaue Führung des Mitgliederverzeichnisses. Für die
genaue Mitgliederbetreuung durch die Hofen erstellt er jährlich nach
Bezirken eingeteilte Listen.
Die beiden
Platzmajore
Ihnen unterliegen die Vorbereitungen für die nach § 14 der Satzung
abzuhaltenden Veranstaltungen.
Hierbei werden sie von den übrigen Vorstandsmitgliedern unterstützt.
Ferner obliegt ihnen die Verwaltung und Pflege der der Bruderschaft
gehörenden Gerätschaften und Liegenschaften. Die alte Bezeichnung der
Platzmajore war "Schützenmeister" oder noch älter "Gartenschaffner"/"Gartenscheffer"
(sie "schafften" im Bereich des alten Schützenhagens).
Unsere Platzmajore tragen Sorge für die Instandhaltung unseres
Schützenplatzes und unserer Halle an der Bürener Straße 10.
Der Auditeur
Ein Jurist, der die Bruderschaft in allen juristischen Belangen berät, die
Einhaltung der Satzung und der gesetzlichen Vorschriften überwacht. Nach
der Satzung nimmt er an den Sitzungen des Ehrenrates über die Entscheidung
über den Ausschluss eines Mitgliedes teil.
Er begleitet das Königspaar bei den Ausmärschen und nimmt hier
traditionell die Position links neben dem König wahr. (Bei Verhinderung
wird er durch den 1. Rechnungsführer vertreten.)
Der
Bataillonsarzt
Er betreut die Bruderschaft in allen gesundheitlichen Belangen und
organisiert insbesondere die ärztliche und rettungsdienstliche Versorgung
anlässlich des Schützenfestes. Er begleitet das Königspaar bei den
Ausmärschen und nimmt traditionell hier die rechte Position neben der
Königin ein. (Bei Verhinderung wird er durch den 2. Rechnungsführer
vertreten.)
Der Archivar
Seit der Satzungsänderung 2005 wurde diese Offiziersposition neu
hinzugefügt. Das immer größer werdende Archiv der Bruderschaft (deponiert
im Stadtarchiv), sowie die umfangreiche Bildsammlung machten die
Einführung aus Sicht des Vorstandes notwendig. Er ist zuständig für die
Archivierung der Protokolle und aller sonst historisch wichtigen
Unterlagen der Bruderschaft. Er führt Protokoll bei allen Sitzungen.
Er begleitet bei Ausmärschen die Bataillonsstandarte/Königsstandarte.
Der
Medienoffizier
Die moderne Zeit der Kommunikation und das öffentliche Auftreten in Presse
und Internet machten ebenfalls die Schaffung dieser Position notwendig. Er
steht für eine angemessene Darstellung der Bruderschaft in den Medien,
insbesondere im Internet durch aktuelle Gestaltung der Homepage der
Bruderschaft.
In seiner Pressearbeit arbeitet er eng mit dem Geschäftsführer zusammen.
Er begleitet bei Ausmärschen die Bataillonsstandarte/Königsstandarte.
Der
Jungschützenmeister
Als Vertreter der Jungschützen leitet er deren Veranstaltungen. Er kümmert
sich um die Belange der Jugend, organisiert für sie Schießwettbewerbe und
richtet einmal im Jahr das Ausschießen des Königs vor der Scheibe und des
Schülerprinzen aus.
Am Schützenfestsamstag stellt er seine Majestäten den Schützen auf dem
Marktplatz vor.
Er nimmt im Verband als Vertreter der Jungschützen mit seiner Wahl die
Position des Bezirksjungschützenmeisters wahr.
Der
Schießmeister
Er ist zuständig für die Schießwettkämpfe der Schützen im Jahresverlauf
(Bataillonsschießen, Pokalwettbewerbe etc.). Zusammen mit den Platzmajoren
überwacht er das Vogelschießen beim Fest. Er trägt Sorge, dass
entsprechend der gesetzlichen Auflagen die zuständigen Schießoffiziere der
Hofen eine entsprechende Ausbildung erhalten.
Der
Bataillonsadjutant
Er unterstützt den Vorstand und den Stab in allen Belangen und
insbesondere bei der Durchführung des Schützenfestes tatkräftig. Er gilt
traditionell als Mitglied der Fahne, weil er die Kommandos beim
Fahnenmarsch gibt und ihn direkt begleitet.
Zusammen mit dem Königsadjutanten lädt er die Hofdamen nach dem
Königsschuss und dem anschließenden Konklave zum Fest ein.
Der
Königsadjutant
Der Königsadjutant ist im Gegensatz zur Praxis in vielen anderen
Schützenvereinen und Bruderschaften ein gewähltes Vorstandsmitglied und
nicht vom König ernannt. Dies ergibt sich aus der sonstigen Arbeit im
Schützenjahr, in dem beide Adjutanten für den Vorstand tätig sind. Während
des gesamten Schützenjahres, insbesondere aber zum Schützenfest
unterstützt er das Königspaar, den Kronkönig und den Hofstaat in jeder
Hinsicht, er begleitet sie im gesamten Ablauf.
Beide Adjutanten unterstehen dem geschäftsführenden Vorstand direkt. Sie
arbeiten Hand in Hand.
Hauptmann beim
Stabe
Die Bruderschaft ist frei, in der Generalversammlung zusätzliche
Schützenbrüder zu Hauptmann beim Stabe zu berufen. Traditionell und auch
wegen der engen Verbindung der Bruderschaft zur Stadt Geseke nimmt diese
Position der 1. Bürger der Stadt wahr, wenn er Mitglied der Bruderschaft
ist.
Weitere Offiziere werden dann auf Vorschlag des Vorstandes ernannt.
Ehrenoffiziere, Ehrenmitglieder
Entsprechend einem Vorstandsbeschluss können Offiziere auf Antrag in der
Generalversammlung zum Ehrenoffizier auf Lebenszeit gewählt werden.
Anträge sind entsprechend zu begründen.
Mit seiner Wahl darf der Ehrenoffizier seine Offizierstracht bei den
Ausmärschen tragen. Er gehört dem Vorstand der Bruderschaft an und ist
hier wahlberechtigt.
Die Ernennung aktiver Offiziere zu Ehrenoffizieren auf Antrag kann nur
erfolgen, wenn man 1. den Rang eines Hauptmanns inne hat und 2. das
Lebensalter von 55 Jahren erreicht hat.
Als Titel kommen Ehrenhauptmann, Ehrenmajor oder Ehrenoberst zum Tragen.
Ein Offizier, der mehr als 30 Jahre tätig war und das 55 Lebensjahr
erreicht hat, wird auf Antrag zum Ehrenoffizier seiner Hofe ohne Titel
ernannt.
Zeiten als Beisitzer dürfen in dieser Rechnung nicht einfließen.
Der Ehrenoberst marschiert in Begleitung von Major und Geschäftsführer im
Zug hinter dem Oberst.
Ehrenoffiziere gehen im Schützenzug geschlossen hinter dem aktiven Stab.
Die Ernennung auf Antrag zum Ehrenmitglied in den Hofen oder der
Jungschützen/Schießsportabteilung ist laut Satzung möglich. Diese
Ehrenmitglieder sind aber nicht Mitglieder des Gesamtvorstandes oder
Stabsvorstandes, sondern nehmen nur an Sitzungen in den
Hofen/Jungschützenabteilung teil.
Die
Hofenvorstände
Als Rückgrat der
Bruderschaft wurden im Jahre 1926 die zwei Kompanien umgebildet und
entsprechend der alten Stadtteile auf drei erhöht mit den alten
Bezeichnungen:
Nordhofe (1. Kompanie), Westhofe (2. Kompanie), Osthofe (3. Kompanie)
In der alten Stadt Geseke gab es ursprünglich 4 Hofen. Die 4. Hofe hieß
Mittelhofe, eine Südhofe hat es nie gegeben.
Die Hofen wählen ihre Vorstände selbst. Die Wahl muss laut Satzung in der
Generalversammlung bestätigt werden. Die Hofen sind eigenständig, sind
jedoch der Satzung und damit den Weisungen des Vorstandes ggf. unterstellt
(keine Vereine im Verein).
Der Hauptmann
Die Hofe wird vom Hauptmann geleitet. Er gehört dem engeren Vorstand und
auch dem Stab an. Er vertritt die Interessen seiner Hofenmitglieder und
ist ihr Kommandant.
Der
Fähnrich
Ebenfalls in den Hofen gewählt, ist er jeweils nicht nur Träger der Fahne
bei den Ausmärschen, sondern auch traditionell für diese Fahne seiner Hofe
verantwortlich.
Da die Fahne althergebracht als Symbol für die Bruderschaft steht, wird
sie nicht nur beim Schützenumzug, sondern auch bei diversen
Veranstaltungen im Jahreskreis getragen. Prozessionen, Ausmärsche,
Volkstrauertag und Beerdigungen sind somit für den Fähnrich eine
Pflichtveranstaltung.
Der
Oberleutnant
Einer der 10 gewählten Leutnants bei den Hofenwahlen.
Früher wurde der dienstälteste Leutnant automatisch zum Oberleutnant
ernannt. Heute wird er aus den Reihen der Leutnants nach der Wahl in der
ersten Vorstandssitzung bestimmt.
Er ist der satzungsgemäße Stellvertreter des Hofenvorstehers/Hauptmanns.
Im Festumzug führt er die Hellebardengruppe an.
Die Leutnants
Neben dem Oberleutnant wurden somit 9 weitere Leutnants gewählt, die
jeweils eine Gruppe (Zug) beim Ausmarsch führen. Bei einer sehr großen
Anzahl von Schützen bei unseren Ausmärschen ist es nicht verwunderlich,
dass einige Gruppen bis zu 40 Schützen aufweisen können. Der zuständige
Leutnant trägt somit eine große Verantwortung, er trägt dafür Sorge, dass
sein Zug die Schützenmesse besucht.
Der Feldwebel
Als Mutter der Kompanie, auch Spieß genannt, ist er die rechte Hand des
Hauptmanns. Er ist für die Ordnung beim Antreten zuständig. Er lässt
antreten und macht dann Meldung an den Hauptmann. Er betreut die letzte
Gruppe seiner Hofe bei den Ausmärschen. (Anfangsdienstgrad ist der
Feldwebel)
Die Beisitzer
Mit Einführung der neuen Satzung werden jetzt in den Hofen die Beisitzer
(3-4 je Hofe) nach eigenen Vorstellungen der Hofenvorstände gewählt. Sie
sollen mit ihrer Erfahrung die Hofenarbeit bereichern.
Die Fahnenbegleiter
In den Hofenwahlen bestimmt der gewählte Fähnrich seine beiden Begleiter.
Diese werden dann durch die Hofenversammlung bestätigt.
Sie sind ständige Fahnenbegleiter im Range eines Unteroffiziers. Ggf.
vertreten sie ihren Fähnrich.
Es hat sich als zweckmäßig erwiesen, in jeder Hofe einen
Ersatzfahnenbegleiter zu benennen. Im Turnus trägt einer dieser
Ersatzbegleiter bei den Ausmärschen die
Bataillonsstandarte/Königsstandarte.
Traditionell gehören ebenfalls alle gewählten Stabsoffiziere und
Ehrenoffiziere entsprechend ihren Hofen den Hofenvorständen an. Sie sind
dort stimmberechtigt.
3. Die Majestäten
Unsere
Majestäten sind die Repräsentanten der Bruderschaft.
Mit der Proklamation werden König und Kronkönig Vorstandsmitglieder der
Bruderschaft für die Dauer ihrer Regentschaft mit allen Rechten und
Pflichten.
Traditionell wird am Schützenfestssamstag beim Schießen auf den Vogel
zunächst der Kronkönig ermittelt. Es ist der Schützenbruder, der mit
sicherem Schuss die Krone (oder deren Reste) vom Vogel im Kugelfang holt.
Er darf sich traditionell 2 Hofdamen benennen. Die Proklamation erfolgt
vor dem Wackelzug am Samstagabend.
Fällt der Rest des hölzernen Vogels aus dem Kugelfang nach einem sicheren
Schuss, wird der betreffende Schützenbruder zum König der Bruderschaft.
Seine Krönung erfolgt ebenfalls vor dem Wackelzug am Samstagabend. Er
benennt im Konklave eine Königin als seine Begleitung, sowie 10 weitere
Hofdamen.
Der König vertritt die Bruderschaft bei allen auswärtigen
Schießwettkämpfen als Bezirkskönig (er darf somit bei jedem Bundesschießen
teilnehmen.).
Bereits im April vor dem eigentlichen Fest führt die
Jungschützen/
Schießsportabteilung ihr Königsschießen durch. Der Jungschütze mit dem
besten Schießergebnis beim Luftgewehrschießen erringt die Würde des Königs
vor der Scheibe. Gleichzeitig vertritt er die Bruderschaft als
Bezirksprinz.
Jugendliche zwischen 14 und 16 schießen um die Würde des Schülerprinzen.
Beide Jungmajestäten werden am Schützenfestsamstag auf dem Marktplatz als
Regenten eingeführt. Nur der König vor der Scheibe ist satzungsgemäß
Mitglied des Vorstandes.
Unsere Königin, der Glanz für unsere Bruderschaft, wird am
Schützenfestsamstag nach der Benennung im Konklave von den Adjutanten
gefragt, ob sie bereit ist, die Wahl anzunehmen.
Nach der Proklamation von Kronkönig und König auf dem Schützenplatz setzt
sich der Wackelzug in Bewegung, um die Königin und den neuen Hofstaat
abzuholen.
In der angegebenen Königsresidenz wird dann die neue Königin von ihrer
Vorgängerin und dem Oberst inthronisiert.
Die Nennung der Majestäten und des Hofstaates erfolgt am Sonntagnachmittag
auf dem Marktplatz.
Sobald die Krone abgeschossen ist, verlassen traditionell die alten
Majestäten den Schützenplatz. Hierzu wird der alte Hofstaat mit einer
Kapelle vom Platz begleitet.
Am Tor trägt der Königsadjutant dafür Sorge, dass die Hofdamen mit
Fahrzeugen (Taxis) zum traditionellen Essen der alten Königin gelangen
können. Die Könige und Hofherren dürfen auf dem Schützenplatz verbleiben.
Die Königin des Vorjahres ist heute nicht mehr automatisch Hofdame im neuen
Hofstaat. Nach der Krönung der neuen Königin geht sie noch einmal ein
letztes Mal zum Schützenplatz. Dort wird sie zusammen mit dem
Königsadjutanten das neue Königspaar etwas einweisen (nützliche Tipps).
Zwischenzeitlich sollte sich der alte Hofstaat eine schöne Geste zum
Abholen der alten Königin ausdenken.
4. Vorbereitungen zum Fest
Schänkeverdingung
Spätestens im April hat der geschäftsführende Vorstand die Schänke an
einen geeigneten Wirt für das kommende Schützenfest zu verdingen. Hierbei
ist der Vorstand angehalten, optimale Bedingungen für den reibungslosen
Ablauf des Schützenfestes auszuhandeln.
Weinprobe
Der Festwirt lädt spätestens Anfang Juni zur Weinprobe ein. Hierbei
verkostet eine Kommission der Bruderschaft, bestehend aus dem engeren
Vorstand, den Stabsmitgliedern, den Hofenvorstehern und deren
Stellvertretern, den amtierenden Majestäten (König, Königin und Kronkönig)
und Ehrenchargen, den vom Wirt zum Ausschank auf dem Schützenfest
beabsichtigten Wein.
Hierbei sollen möglichst eine repräsentative Auswahl von Rhein- und
Moselweinen (Heute werden natürlich auch Weine aus europäischen
Anbaugebieten verköstigt.) angeboten werden, aus denen die Kommission nach
einem festgelegten Modus die Weine, die ihr Preis-/ Leistungsverhältnis
besonders günstig erscheinen, mit einem Prädikat versehen. Dieses Prädikat
in Form eines Sternchens wird als Entscheidungshilfe mit auf die Weinkarte
bei dem Schützenfest gegeben.
Traditionell war diese "Vorverköstigung" dazu gedacht, in der früheren
Zeit die Qualität des auszuschenkenden Bieres zu überprüfen. Mit den
Jahren wurde hieraus eine Qualitätsprobe für die angebotenen Weine. (Auch
hierüber gibt es eine große Zahl an Anekdoten.)
Reveille schlagen und Vorexerzieren
Schützenfest, das traditionsgemäß am ersten Samstag im Juli beginnt, geht
eine öffentliche Vorstandssitzung (früher "Vorexerzieren" genannt) voraus.
Diese Vorstandssitzung wird normalerweise im Speiseraum der Schützenhalle
am Wochenende vor dem Schützenfestsonntag abgehalten und ist jedem
Schützenbruder zugänglich.
Eingeladen zu dieser Vorstandssitzung, wird durch die Spielleute des
Geseker Tambourcorps, die in den Standquartieren der einzelnen Hofen den
Lockruf "Reveille" schlagen (in der Regel ca. 11.00 Uhr am Sonntag). In
dieser Vorstandssitzung, wird der gesamte Festablauf in allen Einzelheiten
besprochen und deren Erledigung festgestellt bzw. offen stehende Aufgaben
noch an die einzelnen Vorstandsmitglieder verteilt, so dass das
Schützenfest lückenlos vorbereitet ist.
5. Das Schützenfest
Laut Satzung
der Bruderschaft findet unser Schützenfest am 1. Samstag im Juli statt.
(In der Satzung von 1859 wird der Zeitraum zwischen dem 24. Juni und dem
18. Juli genannt.)
Gemeinsam mit dem amtierenden Königspaar und deren Hofstaat schmückt die
Königskompanie die Halle für das neue Fest. Diese Arbeiten werden am
Freitag vor dem Schützenfest tagsüber erledigt und enden mit dem Aufsetzen
des neuen Vogels gegen 16.00 Uhr nachmittags.
Der Geschäftsführer und die beiden Platzmajore tragen Sorge für den
Vogelbau.
Der "Zapfenstreich" unter Leitung der Platzmajore tritt in der Halle an
und begleitet den Vogelträger gemeinsam mit Spielmannszug und Blaskapelle
und allen anwesenden Schützenbrüdern in einem kleinen Marsch zur
Vogelstange.
Dort wird der Vogel aufgesetzt und unter den Klängen der Nationalhymne hochgezogen.
Anschließend hält der Oberst eine kurze Ansprache und übergibt das
Kommando dem Zapfenstreichführer. Dieser marschiert mit der Musik und
einer Hellebardengruppe zu den Würdenträgern des Festes.
Es werden durch ein Ständchen zum Schützenfest beim
Marsch durch die Stadt geehrt und eingeladen:
- die Majestäten,
- der 1. Brudermeister,
- der Ehrenoberst,
- der Präses, (traditionell am Altenheim)
- die Repräsentanten der Stadt.
Der Zapfenstreichführer ist angehalten, an den Hofenquartieren
vorbeizumarschieren und dort kurz Meldung zu machen. Er lädt ebenfalls die
Mitglieder der jeweiligen Hofe zum Fest ein und ehrt sie durch ein
Ständchen.
Um den Festablauf nicht zu stören, hat der Zapfenstreichführer
verbindliche Anweisung, mit seiner Abordnung um 20.00 Uhr in der
Schützenhalle zurück zu sein und dort dem Oberst Vollzugsmeldung zu
machen.
Seit 2001 werden die Ständchen für die Jubelmajestäten in der
Schützenhalle entboten, und zwar nach Ankunft der Zapfenstreichabordnung
um etwa 20.15 Uhr. Da dieser Programmpunkt als einer der Höhepunkte des
Abends gilt, wird darum gebeten, sich pünktlich in der Halle einzufinden,
um dem festlichen Akt den entsprechenden Rahmen zu verleihen.
Anschließend wird der gesamten Abteilung eine Stärkung gereicht.
Sobald wie möglich sollte sich die Kapelle auf der Tanzfläche formieren,
um ein Konzert zu geben. Dieses wird so frühzeitig beendet, dass sich die
gesamte Zapfenstreichabteilung einschließlich sämtlicher Musiker vor der
Halle versammelt, um kurz vor 23.00 Uhr in die Halle einzumarschieren.
Dort beginnt um 23.00 Uhr der "Große Zapfenstreich". Hiermit ist der
Freitag offiziell beendet.
Der
Zapfenstreich
Die Königskompanie stellt den Zapfenstreichführer.
Als Zapfenstreich wird die Gruppe von Schützen bezeichnet, die am
Schützenfestfreitag in Schützentracht in Musikbegleitung die Ständchen in
der Stadt bringen.
Der Zapfenstreich besteht aus dem Zapfenstreichführer und 16 Schützen mit
Hellebarden.
Traditionell werden die Mitmarschierer für den Zapfenstreich nach
folgender Wahl eingeladen:
4 Mitmarschierer vom Offizier
4 Mitmarschierer von der Königin
4 Mitmarschierer vom König
4 Mitmarschierer vom Kronkönig
Die Nominierung des Zapfenstreichführers erfolgt mit Rücksprache von König
und Hauptmann der Königshofe.
Die Uniform zum Zapfenstreich sieht folgendermaßen aus:
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- Zylinder
mit Eichenlaub, |
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- Frack
mit frischer Rose, (die Königin sorgt hier für einen einheitlichen
Schmuck) |
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-
schwarze Hose, schwarzer Gürtel |
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- weißes
Hemd, |
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- weiße
Fliege, |
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- schwarze
Schuhe, |
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- schwarze
Socken, |
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- weiße
Handschuhe und Hellebarde. |
Der Verzehr des Zapfenstreiches auf dem Schützenplatz (Getränke und
Schnittchen) wird je zu einem Viertel vom König, Königin, Kronkönig und
Zapfenstreichführer bestritten.
Kommandos zum Zapfenstreich:
Wenn der Oberst unter der Vogelstange das Kommando übergibt, geht es wie
folgt weiter:
Zapfenstreich
stillgestanden,
richt Euch,
Augen gerade
aus,
Gewehr an Schulter,
in Zügen rechts
schwenkt marsch.
In der jeweiligen
Residenz angekommen:
Zapfenstreich halt,
Gewehr ab,
rührt Euch.
Zur Meldung
sodann:
Zapfenstreich
stillgestanden,
richt Euch,
Augen gerade
aus,
zur Meldung an ……… die Augen links.
melde Herrn Oberst, Ehrenoberst, Präses, Hofenvorstand oder Majestäten
Zapfenstreich zur Stelle,
wir wünschen Ihnen u. allen Schützenbrüdern ein frohes Schützenfest.
nach der Meldung:
Augen gerade
aus,
rührt Euch.
Zum Abmarsch aus
der jeweiligen Residenz:
Zapfenstreich
stillgestanden,
richt Euch,
Augen gerade aus,
Gewehr an Schulter,
in Zügen rechts
schwenkt/links schwenkt marsch,
Zapfenstreich marsch.
Nach dem
Eintreffen in der Schützenhalle marschiert der Zapfenstreich in der
Hallenmitte auf.
Das Kommando lautet wie folgt:
Zapfenstreich
halt,
Gewehr ab,
rührt Euch.
Zur Meldung an den
Oberst:
Zapfenstreich
stillgestanden,
zur Meldung an
den Herrn Oberst die Augen links.
MELDUNG:
Melde Herrn
Oberst Zapfenstreich beendet,
keine
besonderen Vorkommnisse.
Der Oberst bedankt
sich sodann und bittet den Zapfenstreichführer die Gruppe zur
Jubilarehrung an die Seite treten zu lassen.
Nach Beendigung
der Jubilarehrung:
Augen gerade aus,
rührt Euch,
tretet weg.
Schützenfest-Samstag
In den frühen
Morgenstunden werden die Mitglieder des Vorstandes durch Mitglieder des
Tambourkorps mit einem musikalischen Gruß geweckt. Die Mühen der
Musikanten werden durch eine kleine Spende belohnt.
Entsprechend dem im Internet (www.sankt-sebastianus.de) und der Presse
veröffentlichten Zeitplan treten die Kompanien in ihren Hofenquartieren
an.
Hier nimmt der Kompaniehauptmann die Ehrung der 25-jährigen Mitglieder
vor.
Die Majestäten, König, Kronkönig und Scheibenkönig, treten in ihren
Kompanien am Samstagmorgen mit den jeweiligen Begleitern an.
Der Tradition zur Folge gilt der Marktplatz als Standquartier des Obersts,
daher auch der Sternmarsch zum Marktplatz.
Die Kompanien marschieren so frühzeitig zum Marktplatz, dass das Bataillon
um 7.00 Uhr auf dem Marktplatz versammelt ist. Hier erfolgen die Meldungen
der einzelnen Kompanien an den Major.
Der Major wiederum meldet dem Oberst das angetretene Bataillon. Dann lässt
der Major rühren und der Oberst begrüßt das Bataillon und wünscht ihm ein
frohes Schützenfest und empfängt seinerseits den Gruß des Bataillons:
"Guten Morgen Herr Oberst".
Dann lässt der Major den Fahnenmarsch durchführen. Nachdem die Fahnen sich
eingegliedert haben, erfolgen durch den Oberst verschiedene Ehrungen:
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- |
die
überregionalen Ehrungen, d.h. die Ordensverleihung vom "Bund der
Historischen Deutschen Schützenbruderschaften", |
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- |
Ehrung des
Scheibenkönigs und die Ehrung der Kompanie, die die
Bataillonsmeisterschaft errungen hat, |
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- |
Vorstandsjubilare mit 20 und 30 Jahren, Beförderungen |
Sodann beginnt der erste Ausmarsch. Für diesen wie für alle anderen
Ausmärsche gilt folgende Marschordnung:
Uniform:
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- |
Zylinder
mit Eichenlaub, |
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- |
Frack mit
frischer Rose, |
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weiße
Hose, weißer Gürtel |
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weißes
Hemd, |
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weiße
Fliege, |
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schwarze
Schuhe, |
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schwarze
Socken. |
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- |
Für
Schützen mit Gewehr zusätzlich eine Rose im Gewehrlauf. |
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- |
Hellebardenträger mit weißen Handschuhen |
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- |
Begleiter
von Jubelmajestäten mit weißen Handschuhen |
Die Reihenfolge, in welcher die Kompanien antreten, geschieht im
wechselseitigen Turnus so, dass die Kompanie, die am Samstagmorgen als
erste marschiert, am Samstagnachmittag als dritte antritt, am Sonntag als
zweite und am Montag wieder als erste. Entsprechend rücken die beiden
anderen Kompanien nach.
Im Zug marschiert der König mit seinen Begleitern oder, wenn der Hofstaat
dabei ist, das Königspaar mit dem Hofstaat und den Begleitern Auditeur und
Bataillonsarzt vor der ersten Kompanie, der Kronkönig mit seinen beiden
Begleitern hinter der Fahne der zweiten Kompanie und der Scheibenkönig und
Schülerprinz mit seinen Begleitern hinter der der dritten Kompanie.
Die Kompanien werden von dem Hauptmann selbst angeführt, der die
Fahnengruppe leitet. Als zweite Gruppe folgt die Hellebardengruppe,
angeführt vom Oberleutnant oder in dessen Abwesenheit z.B. vom
dienstältesten Leutnant. Alle übrigen Gruppen folgen, wobei die letzte
Gruppe der Kompanie vom Feldwebel geführt wird.
Um ein möglichst gleichmäßiges, geordnetes Bild des gesamten Bataillons zu
erreichen, wird es gewünscht, dass die einzelnen Gruppen etwa gleiche
Stärke haben sollen.
Jeder Kompanie gebührt die Ehre, in ihrem Kompaniebereich eine Parade zu
haben. Hierbei wird am Samstag in der Osthofe, am Sonntag in der Westhofe
und am Montag in der Nordhofe eine Parade abgehalten. Den genauen Platz
der Parade bestimmt der jeweilige Kompanieführer im Einverständnis mit dem
engeren Vorstand.
Die Marschwege an den einzelnen Tagen werden von dem Major im
Einverständnis mit dem engeren Vorstand und den drei Kompanieführern
festgelegt. Hierbei ist es wünschenswert, dass der Marsch die Gebiete
aller drei Kompanien berührt. Im Sinne eines durchführbaren Marschweges
können jedoch im Einvernehmen der Kommission hiervon Abweichungen
stattfinden.
Nach den Ehrungen erteilt der Major den Befehl zum Abmarsch, um die
Königin in ihrer Residenz abzuholen.
Dort begrüßt zunächst der Oberst die Königin und ihren Hofstaat, sodann
führt der Bataillonsadjutant das Königspaar und den Hofstaat unter den
Klängen des Präsentiermarsches an dem gesamten Bataillon vorbei.
Nach dem Vorbeimarsch gruppieren sich Königspaar und Hofstaat hinter dem
Stab in den Zug ein und der gesamte Schützenzug begibt sich zum
Schützenhochamt in die Stadtkirche.
Während Majestäten und Hofstaat sich sofort in den Chorraum der Kirche
begeben, marschiert das Bataillon zunächst auf den Marktplatz, um dort
Hellebarden und Gewehre abzusetzen.
Sodann begeben sich alle Schützenbrüder zur Messe in die Stadtkirche.
Während der Messe wird durch Verlesen der Namen der Verstorbenen gedacht.
Hierzu entzündet das Königspaar eine Kerze in der Nähe des Altares, der
Oberst eine Kerze beim Hl. Sebastian (hiermit wird an die erste Urkunde
aus dem Jahr 1412 erinnert). Der Altarraum ist festlich geschmückt.
Nach der Messe marschiert das Bataillon in der gleichen Marschordnung wie
vorher zum Ehrenmal. Dort hält der Oberst ein Gefallenengedenken.
Dann wird ein Kranz niedergelegt unter den Klängen des Liedes vom
"Kameraden".
Anschließend begibt sich der Zug zur Parade in der Osthofe und auf vorher
festgelegtem Weg zur Schützenhalle. Hierbei sollte beachtet werden, dass
der Festzug am Krankenhaus vorbeimarschiert.
Nach Erreichen des Schützenplatzes begibt sich der Hofstaat zum Thron in
der Halle und das Bataillon tritt zum Fahnenmarsch an. Nach dem
Fahnenmarsch begeben sich die Schützenbrüder in die Halle zum Frühstück.
Hierbei bringen die Kinder der Schützenbrüder in althergebrachter Weise
Butterbrot und Petzel für die Marschierer und die Kompanien erhalten vom
Festwirt bzw. Bataillon eine angemessene Menge Freibier.
Rechtzeitig wird durch Reveilleschlagen (an allen vier Ecken der
Schützenhalle) zum Vogelschießen eingeladen.
Hierzu versammeln sich die Majestäten, der Hofstaat, der Präses, der
Oberst und Ehrenoberst zum gemeinsamen Marsch zur Vogelstange. (Ehrengäste
gehen ebenfalls mit.)
Das Vogelschießen beginnt mit den Ehrenschüssen der vorgenannten.
Danach wird das Schießen auf die Krone freigegeben.
Schießberechtigt sind nur Mitglieder in voller korrekter Uniform.
Wenn die Krone gefallen ist, erfolgt eine Schießpause. Jetzt verlässt der
alte Hofstaat den Schützenplatz unter Begeleitung durch eine Kapelle.
(Verantwortlich hierfür ist der Königsadjutant.)
Während des Vogelschießens unterhält eine Musikkapelle, die sich in der
Nähe der Vogelstange postiert, die Festversammlung.
Nach der Pause beginnt das Ringen um die Königswürde.
Etwa eine halbe Stunde nach dem Königsschuss versammelt sich eine
Kommission hinter geschlossenen Türen zur Festsetzung des Hofstaates (das
Konklave) im Konklaveraum. Diese Kommission besteht aus den neuen
Majestäten, dem geschäftsführenden Vorstand, dem Ehrenoberst, den drei
Kompanieführern und den beiden Adjutanten, dem Oberleutnant der
Königskompanie, dem Archivar als Protokollführer, sowie dem Presse- und
Medienoffizier. (Die beiden letzteren sind nur stumme Zuhörer und haben für
das Protokoll und die Presse die Informationen nach Freigabe
weiterzugeben.)
Der König gibt vor dieser Kommission den Namen seiner Königin bekannt und
die Adjutanten begeben sich unverzüglich zur neuen Königin, um sie um ihre
Zustimmung zu bitten. Sobald diese Zustimmung erteilt ist, werden die
Namen der Hofdamen aufgelistet.
Hierbei ist folgende Ordnung zu beachten: Der neue König und die neue
Königin haben je 5 Hofdamen und der Kronkönig zwei Hofdamen. Es ist
wünschenswert, um das Verfahren zeitlich zu kürzen, noch einige
Ersatzdamen vorzuschlagen.
Die alte Königin ist nicht mehr Mitglied des Hofstaates (außer sie wird
hierzu erneut bestimmt vom König).
Die endgültige Zahl der Hofdamen sollte 12 auf keinen Fall übersteigen, da
der Platz am Königsthron eine höhere Zahl nicht zulässt. Die Adjutanten
begeben sich sodann zu den Hofdamen, um auch sie um ihre Zustimmung zu
bitten. Danach wird das strenge Konklave aufgehoben.
Um 17.45 Uhr wird durch Reveilleschlagen in der Halle auf dem Festplatz
zum so genannten "Wackelzug" eingeladen.
Um 18.00 Uhr erfolgt vor der Schützenhalle durch den 1. Brudermeister ein
kurzer Dank an die scheidenden Majestäten und der Inthronisation der neuen
Majestäten.
Die Proklamation endet mit der Nationalhymne.
Unmittelbar darauf marschiert der "Wackelzug" von der Halle zur Residenz
der neuen Königin, um diese und ihren Hofstaat abzuholen.
In der neuen Königsresidenz erfolgt die Krönung der neuen Königin durch
die alte Königin und den 1. Brudermeister. Beim anschließenden Marsch
erfolgt keine Parade, sondern der Zug begibt sich auf kurzem Marsch durch
die Stadt wieder zur Halle. Dies ist auch der letzte Mitmarsch der alten
Königin.
Am Eingang der Schützenhalle kredenzt der Königskellner dem
hereinkommenden Königspaar einen Trunk in den Königspokalen. Der Marsch
endet in der Halle.
Alle Schützenbrüder säumen die Tanzfläche, während zunächst das Königspaar
den Königstanz tanzt, anschließend werden alle Hofdamen auf die Tanzfläche
gebeten. Nach dem Ehrentanz löst sich der Zug in der Halle auf und der
Hofstaat begibt sich auf den Königsthron.
Der alte Hofstaat wird dann unter Musik mit einer kleinen Einlage seine
alte Königin vom Königsthron abholen, wo sie zuvor die neuen Majestäten
zusammen mit dem Königsadjutanten in einige Gepflogenheiten des
Festverlaufs eingewiesen hat.
Es gibt keine offizielle Beendigung des Festes.
Schützenfest-Sonntag
Von 11.00 Uhr bis
12.30 Uhr findet in der Schützenhalle ein großer musikalischer
Frühschoppen statt. Insbesondere alle Offiziere sind hier angehalten mit
ihren Familien und Partnern zu erscheinen.
Um 14.30 Uhr treten die Kompanien in ihren Standquartieren an.
Der Kronkönig und der Scheibenkönig treten bei ihren Kompanien an.
Der König kann am Sonntag in seiner Königsresidenz bei der Königin und dem
Hofstaat verbleiben, um ggf. Photos zu ermöglichen.
Die Kompanien marschieren so frühzeitig zum Marktplatz, dass sie dort um
14.45 Uhr eintreffen. Hier erfolgt die Meldung der Kompaniehauptleute an
den Major, der wiederum meldet an den Oberst.
Auf dem Marktplatz erfolgen um 15.00 Uhr die Ehrungen mit den
vereinsinternen Auszeichnungen, den 40-jährigen Vorstandsjubiläen, und
ggf. werden weitere Ehrungen hier vorgenommen.
Nach dem Fahnenmarsch auf dem Marktplatz begibt sich der Zug zur Residenz
des Königspaares.
Hierbei ist zu beachten, dass, sofern Jubelmajestäten den Wunsch äußern,
im Festzug mitzumarschieren, folgende Ordnung besteht: Jubelkönigspaare
werden gemeinsam mit dem amtierenden Königspaar in der Residenz abgeholt,
während der Jubelkronkönig wie der Jubelscheibenkönig bei ihren Kompanien
mit antreten.
In der Marschordnung des Sonntages marschieren Jubelkönigspaar hinter dem
amtierenden Königspaar, der Jubelkronkönig hinter dem amtierenden
Kronkönig und der Jubelscheibenkönig hinter dem amtierenden Scheibenkönig.
In der Residenz wünscht der Oberst den Majestäten ein schönes Schützenfest
und meldet das angetretene Bataillon.
Sodann erfolgt das Defilee in der gleichen Weise wie am Samstag vor dem
angetretenen Bataillon.
Anschließend begibt sich der gesamte Festzug auf den vorher festgelegten
Marschweg. Hierbei ist zu beachten, dass möglichst alle drei
Kompanienbereiche berührt werden, so weit es die Länge des Marsches
zulässt.
Die Sonntagsparade ist im Bereich der Westhofe. Alle Majestäten
einschließlich aller Jubelmajestäten und Jubilare finden sich am
Paradeplatz ein, um die Ehrung durch die Parade entgegenzunehmen.
Dann begibt sich der Festzug zur Schützenhalle und marschiert vor der
Halle auf.
Hier nimmt der Oberst die Ehrung aller Jubelmajestäten und Jubilare vor.
Die amtierende Königin überreicht den Jubilaren eine Erinnerungsmedaille.
Die Betreuung der Jubilare wird von Ehrenchargen durchgeführt. Die
Jubilarehrung steht unter der Leitung des so genannten "Jubelrates", der
die Planungen für diesen Sonntag lange vor dem Fest begonnen hat.
Nach Beendigung der Ehrungen wird der Fahnenmarsch absolviert; nun begeben
sich Majestäten, Hofstaat und Jubilare in die Halle, während der Oberst
das Bataillon wegtreten lässt.
Gegen 18.00 Uhr beginnt die große "Königspolonaise".
Sie wird von den beiden Adjutanten angeführt und möglichst auf dem
Festplatz hinter der Schützenhalle durchgeführt.
Bei der "Polonaise" haben die Majestäten, Hofherrn und alle Offiziere
Zylinder und weiße Handschuhe zu tragen.
Nach den anführenden Adjutanten gehen zunächst die Majestäten, der
Hofstaat und alle teilnehmenden Offiziere, anschließend folgen die
Schützenbrüder, zum Schluss die teilnehmenden Festgäste.
Die Polonaise endet in der Halle mit dem Königstanz, an dem alle
Majestäten teilnehmen. Dazu gesellt sich dann der Hofstaat und
anschließend alle Damen, die am Ausschmücken der Halle beteiligt waren,
insbesondere alle Damen des vorherigen Hofstaates.
Mit dem allgemeinen Tanz ist dann die "Polonaise" beendet.
Das Essen des Hofstaates sollte möglichst um 19.00 Uhr beginnen, damit der
eigentliche Festball um 20.00 Uhr eröffnet werden kann.
Um spätestens 22.30 Uhr soll zum "Kegel" gespielt werden.
Gegen 23.30 Uhr wird der "Tampete" gespielt. In der Zeit zwischen "Kegel"
und "Tampete" können den Majestäten Ständchen gebracht werden. Diese sind
unbedingt bei dem Major anzumelden und zeitlich mit ihm abzustimmen.
Wenn die "Eccesaise" getanzt wird, wird sie gleich Anfang des Tanzabends,
spätestens um 21.00 Uhr gespielt.
Schützenfest-Montag
Am Montag findet
ab 11.00 Uhr das Platzkonzert auf dem Marktplatz statt. Es ist guter
Brauch, dass die Majestäten mit Hofstaat sich zu dieser Zeit am Marktplatz
einfinden und ebenso alle Schützenbrüder, die sich von der Arbeit
freimachen können. Das Platzkonzert endet um 12.30 Uhr.
Das Antreten in den einzelnen Kompanien, der Marsch zum Marktplatz, der
Fahnenmarsch auf dem Marktplatz mit Marschieren erfolgt wie am Sonntag.
Das Abholen von Königin und Hofstaat erfolgt wie am Sonntag, ebenso der
Marsch durch die Stadt. Der König tritt wieder in seiner Hofe an.
Die Parade ist heute in dem Gebiet der Nordhofe.
Bei Erreichen des Festplatzes begeben sich die Majestäten und ihr Hofstaat
sofort in die Halle.
Der Aufmarsch vor der Halle erfolgt wie am Sonntag.
Nach dem Fahnenmarsch bittet der Oberst die Kompanieführer zu sich, dankt
ihnen für die gute Mitarbeit und übergibt ihnen als besondere Ehre das
letzte Kommando in ihren Kompanien: "Weggetreten".
Um 19.00 Uhr erfolgt in althergebrachter Weise der "Lange Tanz".
Er wird angeführt von einem Offizier der Königskompanie mit einer
Hellebardengruppe und allen drei Fahnen. Er findet möglichst auf dem
Rasenplatz vor der Schützenhalle statt. Der Tambourmajor trägt auch bei
dieser Gelegenheit die alte Bärenfellmütze der Bruderschaft.
Das Kommando zum Langen Tanz lautet wie folgt:
Langer Tanz
stillgestanden,
richt Euch,
Augen geradeaus,
Gewehr an Schulter,
in Zügen rechts schwenkt marsch,
Langer Tanz Marsch
Bei der Rückkehr
lautet das Kommando:
Langer Tanz
halt,
Gewehr ab,
rührt Euch,
– nach kurzer
Pause wieder –
Langer Tanz
stillgestanden,
Gewehr an Schulter,
zum Wegbringen der Fahnen vor,
Achtung, präsentiert das Gewehr,
Fahnen marsch
Die Musik spielt den Helenenmarsch genau wie beim Fahnenmarsch.
Zuerst gehen die Fähnriche und bringen die Fahnen weg, dann folgt der
Tambourmajor im Stechschritt mit der Bärenfellmütze, es folgt der
Schellenbaumträger mit dem Schellenbaum und zum Schluss die Platzmajore
mit den Königsschildern.
Danach lautet das Kommando:
Gewehr an
Schulter,
Gewehr ab,
Tretet weg.
Nach dem "Langen Tanz", der in der Schützenhalle endet, werden die Fahnen
und Insignien der Bruderschaft in sichere Verwahrung gebracht.
Das Essen des Hofstaates ist wiederum um 19.00 Uhr, so dass um 20.00 Uhr
der allgemeine Tanzabend beginnen kann, mit der Verteilung der "Eccesaise",
"Kegel" und "Tampete" wie am Sonntag.
Gegen 22.00 Uhr versammelt sich das gesamte Offizierskorps vor der Halle,
um dem König in der Form eines Ständchens die besondere Aufwartung zu
erweisen.
6. Das laufende Jahr
Einkehrtag
Jeweils am 2.
Fastensonntag begeht die Bruderschaft einen Einkehrtag in der Form, dass
nach einem Hochamt am Sonntagvormittag ein religiöser Vortrag gehalten
wird.
Lobetagsprozession
Zur alljährlichen
Lobetagsprozession tritt die Abordnung einer Kompanie mit Hauptmann oder
Oberleutnant, 4 Offizieren, 2 Fahnen und 16 Schützen mit Hellebarden in
voller Uniform, alle tragen weiße Handschuhe. Treffpunkt ist die
Stiftskirche.
Dabei gehen die beiden Fahnen vorne neben dem Allerheiligsten, dahinter
folgen die Offiziere und die Hellebardenträger. Auf eine Ruhe und
Disziplin während der Prozession ist zu achten. In der Prozession selbst
gehen die Mitglieder des Stabes und der Hofen direkt hinter den Vertretern
des Rates und der Stadt Geseke.
Die uniformierten Teilnehmer der Prozession werden von der Kirche jeweils
unter Musikbegleitung durch das Tambourcorps (und Stadtkapelle) zu einem
vorher festgelegten Ort zum gemütlichen Beisammensein geleitet. Dort wird
die angetretene Schützenabordnung zu einem kleinen Imbiss eingeladen, zu
dem auch Vertreter vom Stab und den beiden anderen Kompanien kommen
sollten. Zu dieser Gelegenheit sollte möglichst eine kleine Musikabordnung
anwesend sein.
Fronleichnamsprozession
Zur
Fronleichnamsprozession tritt wiederum eine Abordnung einer Kompanie in
der gleichen Stärke wie bei der Lobetagsprozession an, um das
Allerheiligste beschützend zu begleiten. Nach der Prozession treffen sich
die angetretenen Schützenbrüder zu einem kleinen Imbiss. (Ordnung siehe
Lobetag) Treffpunkt ist die Stadtkirche.
Marienprozession
Treffpunkt ist die Marienkirche. Hier wird die Prozession von einer
Fahnenabordnung mit 2 Offizieren begleitet (Westhofe oder Osthofe).
Fest des Hl. Cyriakus
Zum Patronatsfest des Hl. Cyriakus findet in der Stiftskirche ein
Festhochamt mit Aussetzung des Cyriakusschreins statt. Da in den letzten
Jahren keine Prozession mehr stattgefunden hat, wird das Hochamt durch
eine Fahne mit zwei Offizieren des engeren Vorstandes oder des Stabes
begleitet. (Falls sich in den nächsten Jahren wieder eine Prozession
formiert, wird dann das Allerheiligste durch 8 Offiziere des Stabes
begleitet.)
Volkstrauertag
Zum Volkstrauertag, der abwechselnd in der Stadt Geseke oder in deren
Ortsteilen abgehalten wird, entsendet die Bruderschaft jeweils eine
Fahnenabordnung bestehend aus zwei Offizieren und einer Fahne, alle in
voller Uniform.
Schnadgang
Am ersten Wochenende im September findet unter der Federführung des
Heimatvereins das traditionelle Abgehen der Gemarkungsgrenzen der alten
Kernstadt Geseke statt. Da dies immer ein hoheitlicher Akt war, wurde nach
der Rückkehr vom Schnadgang die Teilnehmer gegen 17.00 Uhr am jeweiligen
Treffpunkt von
einer Schützenabordnung (1 Fahne begeleitet von 2 Offizieren) und einer
Kapelle in Empfang genommen. Diese Abordnung begleitet dann die Teilnehmer
bis zum Marktplatz/Haus Toholte.
Das Familienfest der Bruderschaft
Traditionell wird in jedem Jahr Ende August (meistens vor dem Stadtfest)
ein Familienfest abgehalten, bei dem Jung und Alt eingeladen ist.
Veranstalter ist jeweils eine Hofe im Turnus. Es ist sehr schön, wenn
nicht nur die Mitglieder der ausrichtenden Hofe an diesem Fest teilnehmen.
Beim Fest ist es Tradition geworden, dass es einen Hofenwettstreit gibt.
Ebenfalls wird traditionell ein Kinderkönigspaar ermittelt.
Bataillonswettkämpfe
In jedem Jahr erfolgt vom Herbst an bis kurz vor dem Ausschießen des
Königs vor der Scheibe der Rundenwettkampf der Hofen und des Stabes auf
dem Schießstand der Bruderschaft. Der jeweilig ermittelte Bataillonssieger
wird dann am Schützenfestssamstag auf dem Marktplatz geehrt.
Weitere Feste im Jahresverlauf
In jedem Jahr wird zusammen mit dem Königspaar eine Entscheidung über
Fremdausmärsche spätestens bei der ersten Versammlung nach dem
Schützenfest (Manöverkritik) gefällt. Es finden statt im September das
Kreisschützenfest des Altkreises Lippstadt und das Bundesfest des Bundes
der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften. Weitere Ausmärsche im
Jahresverlauf sind von Jubiläen abhängig, erfreuen aber natürlich das
Königspaar und den Hofstaat.
Ausmarschordnung: An Stelle des Gewehres werden nur die Hellebarden
mitgenommen, alle übrigen Schützen, die keine Hellebarden erhalten haben,
gehen in weißen Handschuhen mit.
7. Hofenabend
Traditionell findet in jeder Hofe zum Herbst (Osthofe etwa um Buß- und
Bettag), vor Weihnachten (Nordhofe vor dem ersten Adventssonntag) und nach
Neujahr (erster oder zweiter Samstag im Januar bei der Westhofe) ein
Hofenabend statt.
Dies ist der Abend in den Hofen, bei der man in geselliger Runde mit allen
Mitgliedern der einzelnen Hofen einen gemeinsamen Abend verbringt. Die
Organisation und Verantwortlichkeit liegt allein bei den Hofenvorständen.
Eines muss hier aber gesagt werden: Das Essen ist traditionell festgelegt.
Es gibt immer reichlich Gulasch mit Kartoffeln und Gurken.
Neben allen Mitgliedern der Hofen sind die Hauptleute der anderen Hofen
mit ihrem Oberleutnant und einem weiteren Hofenmitglied, sowie alle
Mitglieder des Stabes und die Ehrenchargen eingeladen.
Besondere Gäste sind die Majestäten und der Präses, der ein Anfangsgebet
spricht.
8. Der Sebastianstag
Am 20. Januar wird
das Fest des Hl. Sebastian in der Kirche gefeiert. Als dem Schutzpatron
der Bruderschaft wird ihm in jedem Jahr um dieses Datum herum ein
Festhochamt gewidmet.
Alle Schützenbrüder und ihre Familien werden zu diesem Hochamt eingeladen.
Vor dem Präses als Zelebrant der hl. Messe geloben der König und der 1.
Brudermeister bei gesenkter Fahne, die Prinzipien und Satzung der
Bruderschaft treu zu bewahren, während alle Schützen die Worte des
Gelöbnisses nachsprechen.
Alle Offiziere und Mitglieder des Vorstandes treten zum Gottesdienst in
voller Uniform ohne Zylinder, ohne Handschuhe und ohne Degen an. Vor der
Messe wird einheitlich eine Rose für jeden verteilt. Die Fähnriche tragen
Zylinder ohne Eichenlaub und ihre Lederhandschuhe.
Die Lesung hält der Oberst, die Fürbitten der Major. Es werden hier die
Namen der im vergangenen Jahr verstorbenen Schützenbrüder verlesen, sowie
aller verstorbenen Angehörigen und Freunde gedacht.
Versprechenserneuerung:
Diese Erneuerung
folgt unmittelbar nach der Predigt. Die Vorstandsmitglieder in
Schützenuniform bilden am Altar einen Halbkreis.
Das apostolische Glaubensbekenntnis:
Ich glaube an Gott, / den Vater, den Allmächtigen, /
den Schöpfer des Himmels und der Erde, / und an Jesus Christus, / seinen
eingeborenen Sohn, unsern Herrn. /
Empfangen durch den Heiligen Geist, / geboren von der Jungfrau Maria, /
gelitten unter Pontius Pilatus, / gekreuzigt, gestorben und begraben, /
hinabgestiegen in das Reich des Todes, / am dritten Tage auferstanden von
den Toten, / aufgefahren in den Himmel; / er sitzt zur rechten Gottes, des
allmächtigen Vaters; / von dort wird er kommen, zu richten die Lebenden
und die Toten. / Ich glaube an den Heiligen Geist, / die heilige
katholische Kirche, / Gemeinschaft der Heiligen, / Vergebung der Sünden, /
Auferstehung der Toten / und das ewige Leben. / Amen.
Der Pfarrer wendet sich den Schützen zu. Der amtierende König und der
erste Brudermeister treten in die Mitte vor den Altar, legen die rechte
Hand an die gesenkte Fahne und sprechen in kurzen Absätzen vor, was die
anderen Vorstandsmitglieder und Schützen nachsprechen:
Ich erneuere vor Gott mein Versprechen / einen
christlichen Lebenswandel zu führen / die Satzung unserer Bruderschaft
treu zu erfüllen / für Glaube, Sitte, Heimat und gegenseitige
Hilfsbereitschaft / besonders in unserer Stadt Geseke / nach bestem Können einzustehen.
/ Dazu helfe mir Gott / und unsere Schutzheiligen.
9. Der Schützenball
Am Tage der
Versprechenserneuerung aus Anlass des Festes des Hl. Sebastianus findet
nach der Schützenmesse ein Ball statt, an dem die Offiziere und Schützen
in Uniformen teilnehmen. Die Majestäten und der Hofstaat ziehen gegen
20.30 Uhr in den Festsaal ein. Zu Ehren der Majestäten werden an diesem
Abend ganz besonders die Heimattänze Tampete, Kegel und Eccesaise getanzt.
10. Versammlungen
Mit der
Generalversammlung, auf der sämtliche in der Satzung festgelegten
Regularien erledigt werden und u. U. die Neuwahl des engeren Vorstandes und
des Stabes erfolgt (alle 3 Jahre), endet das Schützenjahr offiziell.
Die Tagesordnung ist nach der Satzung festgelegt.
Finden keine Wahlen statt, hat sich die schöne Tradition breit gemacht,
einen Vortrag zum Thema der Geschichte der Stadt und der Bruderschaft
abzuhalten. Hier wird das Thema meistens zusammen mit Schützenbrüdern aus
dem Heimatverein festgelegt.
11. Beerdigungsordnung
Auch wenn es ein eher trauriger Anlass ist, muss sich auch diese
Schützenordnung mit einer entsprechenden Beerdigungsordnung
auseinandersetzen.
Seit 1974 hat sich hier nicht viel geändert. Allein die Tatsache, dass es
zunehmend mehr Einäscherungen gibt und damit das Begräbnis selbst nicht
mehr stattfindet, führt zu einigen Anmerkungen am Ende der alten/normalen
Ordnung.
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1. |
Es ist ein
aktiver Schützenbruder verstorben: |
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Fahne mit
Fähnrich und zwei Offizieren
kein Eichenlaub
keine Rose
schwarze Hose |
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2. |
Es
verstarb ein Schützenbruder, der 20 Jahre dem Vorstand angehört hat: |
| |
Fahne mit
Fähnrich und zwei Offizieren
ein Kranz, der von zwei weiteren Offizieren getragen wird
kein Eichenlaub
keine Rose
schwarze Hose |
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3. |
Es
verstarb ein aktiver Offizier oder Hofenvorstandsmitglied oder
Ehrenoffizier: |
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Fahnen und
Kranz
möglichst alle Offiziere vom Bataillon
Grabrede/Rede in der Kirche vom Hauptmann der Hofe
Anfrage an die Familie, ob der Sarg ggf. von Offizieren getragen
werden soll
kein Eichenlaub
keine Rose
weiße Hose
Offiziere Degen |
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4. |
Es
verstarb ein aktives Stabsmitglied oder der Ehrenoberst, Ehrencharge
des Stabes: |
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wie Punkt
3, jedoch hält der Oberst die Grabrede/Rede in der Kirche nach
Rücksprache mit den Angehörigen |
Bei Einäscherung:
Hier wird bei 1 und 2 nach der Zeremonie in der Friedhofskapelle ein
Ehrengruß vor dem Sarg gemacht. Falls der Sarg heraus getragen wird zum
Fahrzeug für die Einäscherung, wird bis dorthin mitgegangen um die letzte
Ehre zu erweisen.
Ob hier ggf. der Kranz bei der anschließenden Urnenbeisetzung gewünscht
wird, sollte mit der Familie abgeklärt werden.
Bei 3 und 4 sollten die Offiziere ein Spalier bilden. Der Sarg würde dann
von den Offizieren zum Auto getragen.
Die Grabrede erfolgt dann in der Friedhofskapelle oder bei der
Urnenbeisetzung
Es ist nochmals wichtig, dass versucht werden sollte, auch am jeweiligen
Requiem teilzunehmen.
Anmerkung: Häufig werden Grabreden nicht mehr von den Angehörigen am
offenen Grab gewünscht. Sehr schön ist hier, bei dem Wunsch der
Angehörigen doch ein paar Worte der Bruderschaft zum Abschied zu erhalten,
das Abschiedswort in der Kirche vor dem Segen zu sprechen.
Schlusswort:
Die vorliegende
Schützenordnung fasst, wie versprochen, viele Dinge aus dem täglichen
Schützenalltag etwas ausführlicher zusammen. Falls wir Dinge vergessen
habe, bitten wir um Informationen, damit wir dies korrigieren können.
Alles sollte und kann man auch in einer so alten traditionsreichen
Bruderschaft nicht reglementieren.
Auf unsere St. Sebastianus Schützenbruderschaft ein dreifach kräftiges
Schütt hoch –
Horrido – Ostolü
Geseke, den
29.01.2007
Dr. Friedrich Bergmann
Oberst und 1. Brudermeister
Satzung als Heft drucken...
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