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von Dr. Wolfgang
Leesch, Münster
Das städtische Schützenwesen Westfalens ist eine der wenigen
Einrichtungen, in denen das Mittelalter lebendig bis heute fortwirkt. In
Organisation und Brauchtum wie auch in den religiösen und heimatlichen
Bindungen liegt auf dem heutigen Schützenwesen noch der Abglanz
mittelalterlicher Schützenherrlichkeit. Die Anfänge des Schützenwesens
verlieren sich im Dunkel des Hoch- und Spätmittelalters. Von kaum einer
der bis in das Mittelalter und die frühe Neuzeit zurückreichenden
Schützengesellschaften kennen wir ein Gründungsdatum. Die durch die
Zufälle der Quellenüberlieferung bedingte erste Erwähnung oder die
ältesten erhaltenen Statuten setzen in der Regel die Existenz der
Gesellschaft schon voraus. Dies gilt auch für Geseke, wo für 1412 das
Vorhandensein einer Schützenbruderschaft zu Ehren von St. Fabian und St.
Sebastian bezeugt ist, die aber gewiss damals schon eine Reihe von Jahren
bestanden hat, also älter als 550 Jahre ist. Dass keine Gründungsurkunden
überliefert sind, nimmt nicht wunder, wenn man bedenkt, dass die
mittelalterlichen Vereine durch freiwilligen Zusammenschluss oder wie die
mittelalterlichen Handwerkergilden durch Obrigkeitliches Dekret entstanden
und auch nicht, wie gelegentlich vermutet worden ist, aus kirchlichen
Ordensgründungen hervorgegangen sind. Sie sind vielmehr nach militärischen
Notwendigkeiten allmählich aus der allgemeinen Bürgerwehr erwachsen, also
rein weltlichen Ursprungs, und beruhen auf der Wehr- und
Verteidigungspflicht aller Bürger, sind also Zwangs- und
Notgemeinschaften.
Die
mittelalterliche Stadt ist ihrem Ursprunge nach in erster Linie eine
Schutz- und Verteidigungsgemeinschaft, die in ihre Mauern, Wälle und
Gräben zum Zwecke des Schutzes auch die Bewohner der benachbarten
Landgemeinden einbezog. Gerade am Beispiel von Geseke hat der Geseker
Landgeschichtsforscher Josef Lappe seine Theorie von der Ausbildung der
mittelalterlichen Stadtflur aus der Einbeziehung einer Reihe benachbarter
Dörfer, deren Bewohner hinter den Stadtmauern Schutz suchten, entwickelt.
Die Bauern waren seit dem Hochmittelalter zum größten Teil unter die
Hörigkeit von Adel und Kirche geraten, ihr militärischer Schutz war allein
Aufgabe des Adels und seiner Dienstmannen. Nur vereinzelt hören wir aus
dem Mittelalter von der militärischen Ausbildung der Bauern und von
bäuerlichem Schützenwesen, erst seit dem ausgehenden 16. Jahrhundert, als
Westfalen in die kriegerischen Wirren des niederländisch-spanischen
Kampfes einbezogen wurde, gingen Landesherren und adlige Gerichtsherren
systematisch zur Aufstellung von bäuerlichen Heimwehren über, die freilich
nicht gegen reguläre Truppen, sondern nur zur Abwehr räuberischer
Überfälle und herumstreifender Freibeuter eingesetzt werden konnten.
Anders in den Städten. Hier wurde jeder neu einziehende Bürger
verpflichtet, an der Instandhaltung der städtischen Verteidigungsanlagen
und während kriegerischer Zeiten auch an der Wacht, die in Friedenszeiten
den beamteten städtischen Turmwächtern und Pförtnern oblag, und an der
militärischen Verteidigung teilzunehmen und sich für diesen Zweck je nach
sozialer und finanzieller Stellung eine bestimmte Waffe anzuschaffen, die
er in seinem Hause für den Ernstfall bereit zu halten hatte. Nur wenige
größere Städte konnten sich seit dem 13. Jahrhundert, jedoch in der Regel
nur für bestimmte kriegerische Unternehmungen oder für militärischen
Wachtdienst Söldner halten. Die Hauptlast der militärischen Verteidigung
lag aber auch hier bei der Bürgerwehr, deren Kern die mit Armbrust, später
mit Feuerbüchsen bewaffneten Bürgerschützen bildeten, während die
minderbemittelten kleinen Handwerker und sonstigen Einwohner nur mit Speer
und Pike antraten. Dort, wo ein reicher Kaufmannsstand vorhanden war,
finden wir dessen Söhne im Dienst zu Pferde; sie hielten ihre
militärischen Übungen nach dem Vorbilde der ritterlichen Turniere vor den
Toren der Stadt ab. Auch die Bürgerschützen mussten, um
verteidigungsbereit zu sein, regelmäßig Schießübungen abhalten, für die
ihnen der Rat der Stadt einen Platz vor der Stadtmauer zur Verfügung
stellte. Da sich
aber unter den Bürgerschützen zahlreiche weniger wehrtaugliche Mitglieder
befanden und viele Bürger auch die Opfer an Zeit und Geld für die
regelmäßigen Militärübungen nicht aufbringen konnten, entstand innerhalb
der Bürgerschützen eine besondere Elitetruppe, die jederzeit einsatzbereit
sein und vor allem auch für militärische Anlässe geringerer Art, für die
nicht die gesamte waffenfähige Bürgerschaft aufgeboten zu werden brauchte,
zur Verfügung stehen musste. Diese Elitetruppe schloss sich dann nach dem
Vorbilde der niederländischen Schützenkompanien zu einer Gemeinschaft,
einer Schützengesellschaft, zusammen, die ihre eigenen Statuten und ihre
eigene Fahne erhielt. So wenig wie die Zugehörigkeit zur Bürgerwehr eine
freiwillige war, so wenig kann auch der Beitritt zur Schützengesellschaft
damals freiwillig gewesen sein. Vielmehr musste der Rat ja größten Wert
darauf legen, eine möglichst große und schlagkräftige Elitetruppe zur
Verfügung zu haben, und deshalb im Rahmen der allgemeinen Wehrpflicht
möglichst alle besonders tauglichen Bürgerschützen zur
Schützengesellschaft einberufen.
Anders als gegenüber den Werkergilden, über die sich der Rat nur die
Gewerbeaufsicht vorbehielt, nahm er - wie uns die älteren erhaltenen
Statuten allenthalben zeigen - auf die Schützengesellschaften stärksten
Einfluss. Ihre Führer, die in der Regel gleichzeitig militärische Berater
der Bürgermeister in den Angelegenheiten der Bürgerwehr waren und deren
Waffen regelmäßig zu überprüfen hatten, wurden vom Rat ernannt, zuweilen
waren die Bürgermeister von Amts wegen, wie es auch für Geseke im
ausgehenden 18. und beginnenden 19. Jahrhundert nachweisbar ist, Obersten
oder Kapitäne der Schützengesellschaften.
Die Entstehung
der Schützengesellschaften dürfte in den meisten Städten, auch dort, wo
die Überlieferung erst in späterer Zeit einsetzt, in das 14. Jahrhundert
zurückgehen, als die zahlreichen städtischen Bündnisse und die
Landfriedensbewegung erhebliche militärische Verpflichtungen für die
Städte mit sich brachten. In den Schützengesellschaften fand man das
Instrument, das man über die bloßen Verteidigungsaufgaben hinaus auch für
kleinere militärische Unternehmungen außerhalb des Stadtbezirks einsetzen
konnte, ohne die Stadt völlig von Verteidigungskräften zu entblößen -
blieb doch die allgemeine Wehrpflicht auch für die nicht in die
Schützengesellschaft eingegliederten Bürger in vollem Maße bestehen - und
ohne, dass dadurch Gewerbe und Wirtschaft in der Stadt zum Stillstand
gekommen wären. Die allgemeine Bürgerwehr brauchte nur noch in Zeiten
äußerster Not einberufen zu werden. Darüber hinaus konnten die Mitglieder
der Schützengesellschaften vom Rat für polizeiliche Aufgaben herangezogen
werden, für die die wenigen beamteten städtischen Polizeikräfte, die
Torpförtner, Landwehrwächter, Nachtwächter und Stadtbüttel, nicht
ausreichten. Für Exekutionen, für Gefangenentransporte und -bewachung, für
Vagabundenjagden, für Flurschutz und für Geleitschutz städtischer Beamter
auf Dienstfahrten wurden sie herangezogen, wofür sie in der Regel,
mindestens hinsichtlich ihrer Unkosten, entschädigt wurden, wie uns auch
aus Geseke durch Abrechnungen des ausgehenden 17. Jahrhunderts überliefert
ist. Vor Ehrengästen und hohen landesherrlichen Beamten, wie z. B. in
Geseke 1803 vor dem fürstlichen Kommissar Stracker, hatten sie zur Parade
aufzumarschieren und Wachen zu stellen.
Wie alle
mittelalterlichen Vereinigungen, insbesondere auch die Handwerkergilden,
bildete jede Schützengesellschaft zugleich eine kirchliche Bruderschaft
und übte als solche religiöse und karitative Funktionen aus. In Zeiten
wütender Seuchen wurden sie zur Krankenpflege und zur Bestattung der Toten
eingesetzt. Bei kirchlichen Prozessionen taten sie Ehrendienst und
feuerten in manchen Städten, wie es uns z. B. aus Warburg überliefert ist,
an jeder Station eine Salve ab. Durch Spenden und Sammlungen für die Armen
betätigten sie sich karitativ. Als kirchliche Bruderschaften unterstellten
sie sich dem Schütze eines Heiligen, zuweilen des Patrons ihrer
Pfarrkirche, besonders gern aber, wie auch in Geseke, des hl. Sebastians,
der als Hauptmann der römischen Prätorianergarde durch mauretanische
Bogenschützen, von zahllosen Pfeilen durchbohrt, den Märtyrertod gefunden
haben soll und daher zum beliebtesten Schutzpatron der Schützen geworden
ist. In der städtischen Pfarrkirche besaßen sie, wie alle bedeutenderen
Gilden und die rein kirchlichen Bruderschaften, gewöhnlich einen eigenen
Altar. Auch die überall bestehende Pflicht, am Leichenbegängnis eines
Schützenbruders oder seiner Angehörigen teilzunehmen, wie sie für Geseke
bereits in der ersten Schützenordnung von 1684 ausgesprochen ist,
kennzeichnet die kirchliche Verbundenheit und brüderliche Gemeinschaft der
älteren Schützengesellschaften, die sich in den katholischen Gegenden bis
heute erhalten hat.
Die alte
Schützengesellschaft zu Geseke
Nach diesen Grundzügen müssen wir uns die Entstehung der
Schützengesellschaft auch in der Stadt Geseke denken, die ja im Anfang des
13. Jahrhunderts vom Erzbischof von Köln zur Stadt erhoben worden ist mit
der Aufgabe, als Grenzfestung gegen das Bistum Paderborn zu dienen, und in
der daher dem militärischen Element besondere Bedeutung zukam. Zur
Instandhaltung der Verteidigungsanlagen und für Verteidigungszwecke war
die Stadt in vier Bezirke, Hofen genannt, eingeteilt, nach denen auch die
Bürgerwehr gegliedert war, die Nord-, Ost-, West- und Mittelhofe. Dass die
Schützengesellschaft zu Geseke bei ihrer ersten Erwähnung 1412 als
"Bruderschaft S. Fabiani und Sebastian!" erscheint, darf uns nicht, wie
das bei Kampschulte (Beiträge zur Geschichte der Stadt Geseke. Werl 1868,
S. 86) der Fall ist, dazu verleiten, in ihr primär eine kirchliche
Bruderschaft zu sehen. Nur der Zufall der Überlieferung zeigt sie uns hier
in einer Funktion, die neben den militärischen und polizeilichen Aufgaben
anfangs nur eine Nebenrolle gespielt hat. Die weitere Überlieferung ist so
dürftig, dass erst wieder aus dem 16. Jahrhundert einige sporadische
Nachrichten vorliegen. Seit dem 17. Jahrhundert sind wir dann dank dem
1596 einsetzenden Protokollbuch und den die Zeit des ausgehenden 17. und
beginnenden 18. Jahrhunderts betreffenden Nachrichten im Geseker
Stadtarchiv soweit unterrichtet, dass wir uns ein Bild von Organisation
und Tätigkeit der Schützengesellschaft machen können. Zunächst blieb die
ursprüngliche Aufgabe der militärischen Ausbildung und Verteidigung,
namentlich in den kriegerischen Zeiten des niederländischen
Befreiungskampfes und des Dreißigjährigen Krieges, die vordringlichste.
Von den Heldentaten der Geseker Schützen während der Belagerung der Stadt
durch den "tollen Christian" i. J. 1622 legte die zerfetzte Schützenfahne
beredtes Zeugnis ab, die damals der tapfere Fähnrich Alhard Brandt, der
spätere Bürgermeister, getragen hatte und die noch lange in hohen Ehren
gehalten wurde. Als die Fürsten im Gefolge des Dreißigjährigen Krieges zur
Aufstellung stehender Heere übergingen und der aufkommende landesherrliche
Absolutismus die Städte seinem Herrschaftssystem unterzuordnen vermochte,
fielen für diese die Wehraufgaben, die nunmehr durch landesherrliche
Garnisonen übernommen wurden, völlig weg. Den Schützen verblieb nur die
weniger ehrenvolle und undankbare Funktion einer innerstädtischen Polizei
im Dienste des Rates, der sie dazu im Notfalle bei Strafe durch
Trommelschlag herbeirufen konnte (Geseker Schützenordnung von 1684 Nr. 4).
Der lästige Polizeidienst und vor allem auch das Nachlassen des
bürgerlichen Gemeinsinnes hatten zur Folge, dass sich im Laufe des 18.
Jahrhunderts die meisten Schützen dem Zwange der Zugehörigkeit zur
Schützengesellschaft unter mancherlei Vorwänden zu entziehen suchten. Dazu
kam, dass die Pflege der Geselligkeit, die sich früher in
religiös-karitativen Rahmen gehalten hatte, im Zuge der allgemeinen
Verweltlichung des 18. Jahrhunderts zum Selbstzweck wurde. Die Folge waren
unerfreuliche Ausschweifungen bei den Gelagen und Tanzfesten und innere
Streitigkeiten um belanglose Dinge, die das Einschreiten der
landesherrlichen und städtischen Obrigkeiten hervorriefen. Dieser Verfall
des Schützenwesens, das jetzt seine eigentliche Aufgabe und seinen inneren
Gehalt verloren hatte, lässt sich überall im 18. Jahrhundert beobachten.
Auch Geseke ist von dieser Entwicklung nicht verschont geblieben: 1770 ist
"die löbliche Schützengesellschaft", wie es in dem Reglement von 1777
heißt, "fato secundo (!) zertrennet und eingestellt worden". Wenn auch die
Gesellschaft bereits am 12. Juni 1777 dank den Bemühungen des
Bürgermeisters Wilhelm Reen wieder neu errichtet wurde (Genehmigungspatent
der Regierung zu Arnsberg vom 12.7.1777) und ein neues Reglement erhielt,
das sich bezeichnenderweise auf Strafankündigungen gegen Exzesse bei den
Festlichkeiten beschränkt, so vegetierte sie doch, zeitweise von heftigen
Streitigkeiten zerrissen, nur mühsam dahin, bis erst das 19. Jahrhundert
ihr einen neuen Sinn und mit der Reform von 1829/30 eine neue Organisation
gab, die dann bis heute Bestand gehabt hat.
Die militärische Organisation war recht einfach. An der Spitze der
Schützenkompagnie - wie die Schützengesellschaft in ihrer Eigenschaft als
militärische Formation genannt wurde - stand als Befehlshaber der
"Führer", der von den Schützen unter entscheidender Mitwirkung des
städtischen Rates gewählt wurde; nach der Abdankung des Henrich Stollmann
Ende des 17. Jahrhunderts präsentierten die Schützen dem Rate vier
Kandidaten, aus denen dieser den Matthias Timmermann zum Nachfolger
Stollmanns wählte. Unter dem Führer standen mehrere - in der Regel zwei -
Corporale, die je eine Abteilung oder Corporalschaft anführten. Die
älteste uns erhaltene Schützenliste von 1684 zählt 50 "Gemeine" auf, von
denen 17 Mann unter dem Kommando des Führers standen, während der erste
der beiden Corporale 16 und der zweite 14 Mann kommandierten. Zum
Offizierskorps gehörte schließlich noch der Fähnrich oder, wie er
gelegentlich genannt wird, Burgfendrich, der das "Fähnlein", das
Wahrzeichen der Kompagnie, bei Aufmärschen wie im Kampfe zu tragen hatte.
Jeder Schütze hatte bei seinem Eintritt in die Kompagnie zu schwören, "das
Fähnlein mit Leib und Blut vor des Feindes Gewalt zu verteidigen", und ein
"Fähnleingeld" zu entrichten, aus dem die Kosten für Reparatur oder
Neuanschaffung der Schützenfahne gedeckt wurden. Sofern diese Einkünfte
nicht ausreichten, mussten Umlagen bei allen Schützenbrüdern gemacht
werden; so musste z. B. 1696 für das neue Fähnlein jeder Schütze 3
Groschen geben. Die neue Fahne, die 1622 an die Stelle der zerfetzten
trat, hatte die Farben rot-weiß-blau, die Fahnen des 18. Jahrhunderts
dagegen trugen die Farben des Stadtwappens und der Stadtfahne blau-weiß,
während bekanntlich die heutige Fahne schwarz-weiß-grün ist. Um 1700 trat
als weiterer Offizier der "Lieutenant" hinzu, der, nach seiner
Rangbezeichnung zu urteilen, anfangs wohl die Stellvertretung des Führers
innehatte und auch neben ihm erscheint, später aber wohl zum
eigentlichen Befehlshaber der Kampagnie geworden ist, während der Führer
augenscheinlich nach 1724 das Kommando der Jungschützen oder "Cadetten"
übernommen hat. Die Zahl der Schützenbrüder schwankte, dürfte aber im 17.
und 18. Jahrhundert niemals die Hundertzahl überschritten haben: 1603
waren es 91, 1623 nur 64, 1670 war die Zahl wieder auf 75 gestiegen, 1684
werden uns 50 und in der letzten einer längeren Reihe von Schützenlisten
1725 nur 57 genannt. Spätestens seit 1724 bildeten die "Junggesellen" oder
"Cadetten", d. h. die neu aufgenommenen jüngeren Bürger, die zunächst
gleichsam als Rekruten eine militärische Ausbildung durchmachen mussten,
ehe sie "Schützen" werden konnten, eine eigene Abteilung, damals an Zahl
15 gegenüber 58 Schützen. Sie erhielten 1797 sogar ihre eigene Fahne. Für
die wöchentlichen Schießübungen hatte der städtische Rat den Schützen das
Gelände rechts vor der Ostpforte, den danach so genannten Schützenhagen
oder Osthagen, im 19. Jahrhundert nach einem späteren Besitzer Bussenhagen
benannt, zur Verfügung gestellt, wo ein Schützenhäuschen für die
Schützenscheiben errichtet worden war. Seit 1719 erscheint ein zweiter
Schützenhagen, der vor der Steinpforte, in der Nutzung der Gesellschaft.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Zuweisung eines zweiten
Übungsplatzes mit der etwa gleichzeitigen Verselbständigung der
Junggesellen zusammenhängt, die hier vielleicht ihren eigenen Übungsplatz
erhalten haben.
Bedeutsamer und ausgebildeter war die wirtschaftliche Organisation. Von
den "Offizieren", die auf längere Zeit gewählt bzw. vom "Führer" ernannt
wurden und nur für die militärischen Belange zuständig waren, hoben sich
die "Beamten" ab, die jährlich aus der Zahl der Schützenbrüder durch die
Offiziere und die bisherigen Beamten aus der anlässlich des Schützenfestes
auf dem Schützenanger stattfindenden Versammlung gewählt und vom Rate
bestätigt wurden und denen die wirtschaftlichen Belange der Gesellschaft
anvertraut waren. Die gesamte Wirtschaftliche Leitung, insbesondere die
Kassenführung, war Aufgabe des Großschäffers, dem ein Untergroßschäffer
oder Unterschäffer zur Seite stand. Die beiden Gartenschäffer hatten die
Aufsicht über die von den Schützen genutzten Grundstücke und die beiden "Meyscheffer"
sollten dem Großschäffer bei der Vorbereitung des Schützenfestes zur Hand
gehen. Der "Worthalter" wirkte bei der Einsammlung der Braugerste und der
Bereitung des Bieres für das Schützenfest mit. Der für untergeordnete
Dienste, vor allem für Botengänge, angestellte Schützenknecht gehörte
nicht zu den "Beamten", er wurde für längere Zeit bestellt, erhielt im
Unterschiede zu den unentgeltlich arbeitenden "Beamten" eine Besoldung und
gehörte nicht der Schützengesellschaft an.
Beim Eintritt in
die Schützengesellschaft musste jeder Bürger außer dem "Fähnleingeld"
einen Scheffel Braugerste zahlen. Regelmäßige Einkünfte der Gesellschaft
waren als Beitragsgeld aller Mitglieder das "Hopfengeld" sowie die
"Beamtengelder", d. h. die Abgaben, die die neuen "Beamten" nach ihrer
Wahl zu entrichten hatten. Sie betrugen z.B. Ende des 17. Jahrhunderts für
den Großschäffer und für den Unterschäffer je 18, für die beiden
Gartenschäffer, die beiden Meyschäffer und den Worthalter je 9 Groschen.
Außerdem hatte der Großschäffer bei Antritt seines Amtes der Gesellschaft
eine Summe für etwaige nicht im voraus gedeckte Ausgaben vorzuschießen,
die er dann im Rahmen der Schlussabrechnung rückvergütet erhielt. Weitere
Einnahmen brachten die Verpachtung des Schützenhagens und der Verkauf des
dortigen Obstes, die Brüchtengelder, die die Mitglieder für alle
"Vergehen", wie Säumigkeit bei Teilnahme an Versammlungen und am
Übungsschießen oder Exzesse während der Festlichkeiten, zu entrichten
hatten, und die Strafgelder von den vorbeischießenden Schützen. Auch die
Stadt beteiligte sich durch Geldzuschüsse in wechselnder Höhe. Schließlich
pflegten die zum Schützenfest geladenen Gäste Geldbeträge zu schenken und
der neue Schützenkönig hatte seinen Königstaler zu entrichten. Regelmäßige
Ausgaben entstanden der Gesellschaft durch die Besoldung des
Schützenknechts und der für das Schützenfest und sonstige Aufzüge
benötigten Trommler, Spielleute und Schalmeibläser, für Lichte bei den
Zusammenkünften, für Beschaffung und Unterhaltung der zum Brauen und
Ausschenken benötigten Utensilien und für die Unterhaltung des
Schützenhagens, vor allem aber für die häufigen "Verzehrungen" und
Umtrünke bei jeder Zusammenkunft und Amtshandlung, die gleichsam als
Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit angesehen und gefordert
wurden: so endete jedes Mal die Sammlung der Gerste für das Bierbrauen,
das Ausmahlen der Gerste zu Malz, das Brauen des Bieres, die jährliche
Rechnungslegung und jede Beamtenwahl mit dem Verzehr von Speise und Bier,
ja auch nach der Aufstockung des teuren Fähnleins verzehren die Offiziere
1696 für 6 Groschen und etwas später bei der Prüfung der Rechnung über das
Fähnlein sogar für 1 Reichstaler und 4 Groschen zu Lasten der
Schützenkasse. Für außergewöhnliche Ausgaben, z. B. 1607 zum Bau einer
Mauer um den Schützenhagen wurde eine besondere Umlage, eine "Contribution"
von den Schützenbrüdern erhoben.
Nennenswertes eigenes Vermögen besaßen die älteren Schützengesellschaften
in der Regel nicht, auch die Geseker dürfte außer den Kleinodien, den
Schießscheiben und den Brauutensilien einschließlich der Biergläser kein
eigenes Vermögen besessen haben; die Waffen waren Eigentum der Schützen
selbst. Rücklagen wurden nicht gemacht, alle Ausgaben durch Umlagen
bestritten. Etwaige Überschüsse aus der Jahresrechnung wurden sofort nach
dem Schützenfest "sämtlich vertrunken", wie es meist am Ende der vom
Großschäffer vorgelegten und genehmigten Jahresabrechnung heißt, und nur
ausnahmsweise für unmittelbar bevorstehende Ausgaben, wie der von 1696 für
die Bezahlung des Fähnleins, verwandt. Die beiden Schützenhagen scheinen
Eigentum der Stadt geblieben und den Schützen nur zur Nutzung zugewiesen
worden zu sein. Der vor dem Steintor gehörte jedenfalls im frühen 19.
Jahrhundert, als er noch dem Schützenschießen diente, einem Privatmanne,
der ihn von der Stadt, nicht von der Schützengesellschaft gekauft hatte.
Ob der Garten vor dem Mühlentor, der allerdings erst im ausgehenden 18.
Jahrhundert genannt wird und augenscheinlich nicht für Schießübungen
bestimmt war, wirklich Eigentum der Schützengesellschaft von 1777 war, ist
nicht sicher, jedenfalls ist nicht recht ersichtlich, aus welchem Vermögen
die Erwerbung hätte erfolgen können, da man ja - im wörtlichen Sinne -
"von der Hand in den Mund" lebte. Nach dem Protokollbuche ist der Garten
1808 "verkauft" worden, doch verfügte die Gesellschaft noch 1828 über die
Nutzungen. Dem Ansporn der Schützen dienten die Preisschießen, die immer
mehr in den Mittelpunkt der militärischen Übungen traten. Schon bei dem
wöchentlichen Übungsschießen auf die Scheibe wurden kleinere Preise, wie
zinnerne Becken und Schüsseln, verteilt, für deren Beschaffung die
Großschäffer bei ihrem Dienstantritt 2 Taler als Vorschuss erhielten, die
sie jedoch bei ihrer Schlussabrechnung wieder abzuliefern hatten; die
Kampf preise wurden augenscheinlich nachträglich aus den Beiträgen der
beim Preisschießen beteiligten Schützen bezahlt.
Den Höhepunkt des Preisschießens aber bedeutete das jährliche Schützenfest
oder Schützenschießen, das in Geseke gewöhnlich Ende Juni auf dem
Schützenhagen begangen und mit dem Zuge vom Marktplatz zum Schießstand
eröffnet wurde. An das Schießen schloss sich der Umzug hinter der Fahne
mit Trommel- und Bläsermusik zum Marktplatz zurück und ein Gelage mit Tanz
im Weinkeller des Rathauses. Ob schon in älterer Zeit das Tanzfest mit dem
für Geseke charakteristischen "Langen Tanz", einer Art Polonaise mit
Fahnenschwenken, beendet worden ist, lässt sich aus den Quellen nicht
ermitteln. Auch beim Schützenfest wurde wie beim Übungsschießen auf
Scheiben geschossen. Das Schießen nach dem Vogel auf der Stange, bei dem
die Entscheidung mehr vom Zufall als von der Treffsicherheit der Schützen
abhängt und das daher für das Übungsschießen ungeeignet war, finden wir
auch in älterer Zeit vielfach auf Schützenfesten, in Geseke jedoch scheint
vor 1830, als man das Vogelschießen offiziell einführte, nur das
Scheibenschießen üblich gewesen zu sein. Der beste Schütze erhielt als
Preis die Königswürde, die ihm bis zum nächsten Schützenfest blieb, einen
von der Stadt jährlich gestifteten, mit Silber bordierten Hut und das
Königskleinod, das in Geseke die Form eines Brustschildes und dem Bilde
des heiligen Georg und der Jahreszahl 1501 hat. An dem Schilde waren eine
Reihe kleiner Schilder angebracht, die einem alten Brauche nach von den
Schützenkönigen gestiftet worden waren und jeweils Namen, Jahreszahl des
Schützensieges und gegebenenfalls Zeichen des Stifters trugen. Eine Liste
dieser Schilder mit den Namen der Schützenkönige aus den Jahren 1685 bis
1714 ist uns erhalten geblieben. Da die zahlreichen, im Laufe der Jahre
erworbenen Königsschilder nicht mehr am großen Schilde Platz fanden, ging
man in den schlechten Zeiten des 18. Jahrhunderts dazu über, die
"überflüssigen" Schilder zur Abtragung der Schulden der Gesellschaft zu
verkaufen. Schon 1777 verpfändete Bürgermeister Hesse als Schützenkapitän
eine Reihe von Schildern, die aber 1778 wieder eingelöst werden konnten.
Doch fanden in den Jahren 1782,1792 und 1794 weitere Verkäufe statt, durch
die, dem Schützenverein viele für die Geschichte der Schützenfeste
wertvolle und oft kunstgewerblich beachtliche unter den Schildern verloren
gegangen sein mögen. Der zweitbeste Schütze erhielt ein Paar lederne
Handschuhe, die regelmäßig vom Rat gestiftet wurden. Zum Fest auf dem
Rathaus waren nur die Schützen mit ihren Frauen und Kindern sowie eine
Reihe geladener Gäste zugelassen. Die übrigen Bürger hatten keinen
Zutritt, ein Volksfest ist das Schützenfest erst im 19. Jahrhundert
geworden. Das Fest dauerte zwei bis drei Tage und endete gewöhnlich mit
einer Nachfeier, an der jedoch nur die Schützen ohne Familie und die
geladenen Herren teilnahmen und die solange dauerte wie das Bier, das von
den Schützen selbst gebraut war, reichte. Das Brauen des Bieres mit seinen
Vorbereitungen war eine besonders feierliche Angelegenheit, die den
größten Teil der Vorarbeiten für das Schützenfest in Anspruch nahm. Schon
zu Beginn des Jahres zogen Offiziere, Beamte und Schützen, insgesamt 13
bis 14 Personen, mit ihren Wagen von einem Schützenbruder zum ändern, um
das bei diesen auf Grund der beschlossenen Umlage anfallende Quantum an
Gerste einzuziehen. Die erste Umfahrt endete mit einem Gelage in der
Wohnung des Großschäffers, der dafür oft eine erhebliche Rechnung zu
begleichen hatte. Auch der städtische Rat pflegte einen größeren Posten an
Gerste zum Feste zu stiften. Zur Einziehung der Gerste waren gewöhnlich
nur zwei "Umgänge" notwendig, die aber nur vom Worthalter und vom
Schützenknecht ausgeführt und durch einen Umtrunk belohnt wurden. Auch das
Vermahlen der Gerste zu Malz und das Brauen des Bieres im Braukessel, wozu
der erforderliche Hopfen aus dem schon er- wähnten Hopfengeld der Schützen
gekauft wurde, waren feierliche Amtshandlungen, die, wie wir schon hörten,
mit "Verzehr" und Umtrunk abgeschlossen wurden. Auf dem Fest wurde das
Bier an die Schützen, ihre Angehörigen und die geladenen Gäste
unentgeltlich verzapft. Wenn es nicht ausreichte, was zuweilen bei
besonders belebten Feiern vorkam, musste zugekauft werden; den Kaufpreis
legte man dann auf die Unentwegten, die auf der Nachfeier davon getrunken
hatten, Schützenbrüder wie geladene Herren, um. Aber nicht nur innerhalb
der Schützengesellschaft, sondern auch zwischen benachbarten
Schützengesellschaften fanden Preisschießen statt. So lud 1589 der Rat zu
Geseke die "Büchsenschützen und Schießgesellen" aus dem Gogericht Erwitte
zu einem Preisschießen und Preiswürfeln ein. 1692 fand in Lippstadt ein
Preisschießen statt, zu dem der dortige Platzmeister die Geseker Schützen
eingeladen hatte. Als Preise, für deren Beschaffung jeder Schütze einen
Einsatz zu zahlen hatte, waren ausgesetzt: ein Ochse für den besten
Schützen, ein silberner Becher für den Kranzschuss, der damals an die
Geseker fiel, ein Dukat für den Ritterschuss und silberne Löffel für den
besten Schützen auf den zwei Umgängen, von denen jeder Umgang vier Schüsse
ausmachte. Als Schiedsrichter fungierte ein Siebenerausschuss. Als weitere
Amtspersonen werden der Platzmeister, der Britschmeister und der Tambour
genannt. 1694 revanchierten sich Bürgermeister und Rat zu Geseke, indem
sie zu einem Preisschießen nach Geseke einluden.
Die
Schützengesellschaft von 1830
Dem allgemeinen
Verfall des Schützenwesens, dem gegen Ende des 18. Jahrhunderts zahlreiche
Schützengesellschaften zum Opfer gefallen sind, ist auch die Geseker
Gesellschaft nicht entgangen: sie ist 1770 an inneren Zwistigkeiten
zugrunde gegangen. Aber auch die Neugründung von 1777 vermochte dem
Schützenwesen keinen neuen Auftrieb zu geben; mit dem Verlust seiner alten
Aufgaben war der Schützenbetrieb überflüssig und sinnlos geworden, ein
neuer Inhalt war noch nicht gefunden. So vegetierte die Gesellschaft von
1777 weiter dahin und überstand sogar die Zeit der französischen
Herrschaft, die in den meisten Bezirken Westfalens, mit dem Misstrauen der
Besatzungsmacht gegen jeden militärischen Schein, die Schützenvereine
verboten hatte. Der Ver- such des Geseker Bürgermeisters Caspar Schulte im
Jahre 1806, dem Verfall durch bloße finanzielle Erleichterungen für die
Mitglieder Einhalt zu tun, blieb ohne Erfolg. Er hatte verordnet, dass
künftighin die bisher übliche Verpflichtung des Schützenkönigs zum
Traktament, d. h. zur Bewirtung der Schützenbrüder, und ebenso die
Traktramente während der Vorbereitungen zum Schützenfeste wegfallen
sollten, und eine Vereinfachung der Kleidung der Schützen angeordnet, die
unter Abschaffung der mit Silber bordierten Hüte sich nur noch mit weißen
Strümpfen und einem Dreieckshut uniformieren sollten; der Schützenkönig
sollte den ihm als Siegespreis verliehenen Hut behalten dürfen. In
französischer Zeit ging man dann zu einer Modernisierung des
Offizierskorps durch Einführung zeitgemäßer Chargen über: der Kommandeur,
in der Regel der regierende Bürgermeister, erhielt die Bezeichnung Oberst,
ihm standen ein Adjutant und ein Obristlieutenant zur Seite, weitere
Offiziere waren die Capitäne, der Fähnrich, ein Oberlieutenant, ein
Secondelieutenant, ein Führer und zwei Corporale. Bis 1813 fanden
regelmäßig die jährlichen Wahlen der Offiziere und der seit 1812
"Verpflegungskommission" benannten "Beamten" statt, dann scheint die
Tätigkeit der Gesellschaft bis 1818, als man die Wiederaufnahme des
Scheibenschießens beschloss, geruht zu haben.
An der Wiederbelebung des Schützenwesens nach den Freiheitskriegen hatte
der Oberpräsident von Vincke, der in den Schützenvereinen eine
Pflegestätte heimatlicher Tradition und vaterländischer Gesinnung sah und
darin eine neue Sinngebung und einen neuen Aufgabenkreis fand, einen
gewichtigen Anteil. In seiner Verordnung vom 27. August 1816, in der er
Sicherheitsbestimmungen für die ordnungsgemäße Abwicklung des Scheiben-
und Vogelschießens erließ, fasste er zum Schluss seine Wünsche zusammen:
"Es ist zu wünschen, dass die alte löbliche und unter Beobachtung dieser
Vorschriften unschädliche Übung des Scheiben- und Vogelschießens überall,
wo solche stattgefunden hat, wieder auflebe und, wo solche noch nicht war,
neu eingeführt, auch solche Tage gewählt werden, welche die Erinnerung
eines denkwürdigen, dem Orte, dem Lande oder dem Staate teuren Ereignisses
heiligt."
Aber die Geseker Gesellschaft musste noch durch eine Zeit unerquicklicher
Streitigkeiten hindurch, ehe sie sich in ihren Statuten von 1830 zu den
neuen Zielen bekannte und den Hauptzweck ihres Schützenfestes in der
"Erweckung, Belebung und Aufrechterhaltung des Ehrgefühls und der
Erhaltung, Bestätigung bzw. Wiederherstellung der gemeinschaftlichen
Liebe, Einigkeit und guten Ordnung unter den Geseker Bürgern und
Einwohnern zur Begründung des Gemeinwohls" sah. 1824 spaltete sich die
Gesellschaft, als die Mehrheit unter dem bisherigen Stadtschultheißen
Dunker beschloss, das veraltete Verfahren des Gerstesammelns und
Selbstbrauens abzuschaffen und durch Verdingung des Bierausschanks zu
ersetzen. 16 Schützen unter dem Hauptmann Ignaz Schupmann rebellierten
dagegen, sammelten von sich aus Gerste ein und vertranken das
selbstgebraute Bier beim Gastwirt Bredenoll, ohne ein Preisschießen zu
veranstalten. Die Partei Dunkers erhielt von der Regierung die Genehmigung
zum Feiern des Schützenfestes mit Preisschießen, und es bestand die
Gefahr, dass jede Partei ihr eigenes Fest feiern würde. Doch schloss sich
schließlich die Gruppe um Schupmann, wohl in der Erkenntnis, dass sie kein
eigenes Fest würde organisieren können, dem Feste der Partei Dunkers an.
Eine neue Krise
brachte das Jahr 1828, als wegen Baufälligkeit des Rathauses auf dem Markt
der Schützenfesttanz aus dem so genannten Schützensaal über der Wohnung
des Stadtdieners auf den Schützenhagen vor dem Steintor verlegt werden
sollte. Der Vorsteher der israelitischen Gemeinde, Isaac Goldschmidt, und
der Geseker Rabbiner Cohen protestierten gegen diese Entweihung des
unmittelbar am Schützenhagen gelegenen, schon ein Jahr- hundert alten
jüdischen Friedhofs. Obwohl die Schützen darauf hinweisen konnten, dass
dort schon früher Schießübungen, sogar seitens der Landwehr, abgehalten
worden wären und dass nur der Schützenzug an den Gräbern vorbeiginge,
während das eigentliche Tanzfest in einiger Entfernung von den Gräbern
vorgesehen sei, verbot der Landrat Schießen wie Tanzen auf dem
Schützenhagen. Trotzdem hielten die Schützen, da ihnen kein anderer
geeigneter Platz zur Verfügung stand und alle Vorbereitungen bereits
getroffen waren, ihr Scheibenschießen am 22. Juni auf dem Schützenhagen
ab, der Tanz dagegen wurde in einen anderen Saal des Rathauses verlegt.
Der Streit um den Judenfriedhof hatte Kundgebungen des Judenhasses während
des Festes zur Folge: der antisemitische Schmähruf "Hep,hep" wurde laut
und der von den Juden als Provokation empfundene Judenwalzer wurde
mehrmals von der Musik intoniert, was wiederum den Protest des Rabbiners
beim Landrat hervorrief. 1829 kam es zu einer erneuten Spaltung zwischen
den verheirateten Schützen unter Schupmann, die das Fest in der alten
Weise feiern wollten, und den Unverheirateten oder "Junggesellen", die den
Bierausschank einem Gastwirt verdingen wollten. So war man auf dem besten
Wege zum völligen Auseinanderleben beider Gruppen, wie es z. B. im
Nachbardorfe Langeneicke der Fall war, wo die verheirateten und die
unverheirateten Schützen in mehrjährigem Turnus getrennte Schützenfeste
abhielten.
Die dauernden
Misshelligkeiten und Streitigkeiten machten eine grundlegende Reform
unumgänglich. Zur treibenden Kraft wurde neben dem neuen Bürgermeister
Schröder, der seit 1828 auf Reformen und Aufstellung von verbindlichen und
durch die Regierung genehmigten Statuten drängte, der Stiftsrentmeister
Kinkel, der seit 1828 federführend in den Verhandlungen der Stadt mit
Landrat und Regierung in Schützenangelegenheiten war. Die Entscheidung
fiel im Juni 1829 mit der Wahl des neuen Offizierskorps, in das Kinkel als
Capitän, der Gastwirt Wilhelm Gramer als Premierlieutenant, Kayser als
Secondelieutenant, Budde als Rechnungsführer und Adjutant und Hillenkamp
und Elperding als Fähnriche eintraten. Auf Veranlassung von Kinkel
beschloss die Mitgliederversammlung vom 5. Juli 1829 die Aufstellung von
Statuten und wählte für diesen Zweck einen Schützenausschuss von 13
Mitgliedern. Zu Hilfe kamen den Reformern die Verhandlungen des 2.
Westfälischen Provinziallandtages, der sich auf Antrag des Abgeordneten
Frh. v. Wrede-Melschede vom 3. Dezember 1828 mit den Ausartungen der
Schützenfeste, wie sie an vielen Orten aufgetreten waren, und mit der
Frage der Beschränkung dieser Feste beschäftigt hatte. Entgegen bei den
Behörden verbreiteten Bestrebungen, die Schützenfeste durch neue
gesetzliche Bestimmungen aufs äußerste einzuschränken, wollte der
Provinziallandtag diese im bisherigen Umfange erhalten sehen, forderte
aber die Einführung Ordnungssichernder polizeilicher Bestimmungen.
Dementsprechend ordnete die Regierung in Arnsberg am 1. November 1829 an:
die Schützenfeste dürfen nur von geschlossenen, mit genehmigten Statuten
versehenen Gesellschaften, von denen in jeder Stadt und in jedem
Landkirchspiel nur eine einzige bestehen darf, durchgeführt werden, die
Dauer der Feste ist auf zwei Tage zu beschränken, das Fest ist jedes Mal
mit einbrechendem Abend zu unterbrechen und die Teilnahme von Schülern und
Lehrlingen ist zu unterbinden. In einer Stellungnahme zu dieser Verordnung
sprachen sich Schröder und Kinkel dahin aus, dass alle Einwohner zum Feste
zugelassen werden sollten, als Schützen oder als bloße Festgenossen, auch
die Lehrlinge, bei denen es sich schon um reife Menschen handele, nicht
aber die Schüler, und dass das Fest auch bis in den Abend hinein
ausgedehnt werden dürfe.
Die
entscheidenden Beschlüsse wurden in der gemeinsamen Sitzung des
Offizierskorps und des Statutenausschusses vom 20.10.1829 gefasst: In die
"neu errichtete" Schützengesellschaft können als freiwillige Mitglieder
alle Personen, gegen deren moralischen Charakter keine Einwendungen
erhoben werden und die sich im zulassungsfähigen Alter befinden,
aufgenommen werden. Die Zulassung von Juden sollte durch einen weiteren
Beschluss geklärt werden, der dann 1831 in dem Sinne gefallen ist, dass
Juden, weil sie keine Bürger seien, nur als Festgenossen, nicht aber als
Schützen zugelassen werden dürften. Der Sohn eines verstorbenen Mitgliedes
kann in die Rechte des Vaters eintreten, ohne Antrittsgeld zahlen zu
müssen. Das Schützenfest soll künftig außerhalb von Geseke im Freien
gefeiert werden, wozu ein Zelt mit Tanzboden beschafft und ein geeigneter
Platz erworben werden sollen. Vogelschießen und Scheibenschießen sollen
zugleich gepflegt werden. Beim Schützenfest wird derjenige König, der den
Vogel herunterschießt. Schützenstatuten sollen beschlossen und der
Regierung in Arnsberg zur Genehmigung vorgelegt werden. Die Lieferung von
Wein und Bier für das Schützenfest und die Aufstellung des Zeltes sollen
für Rechnung der Schützenkasse verdungen werden. Auswärtige dürfen als
Festgenossen oder als Schützenmitglieder am Schützenfest teilnehmen, aber
weder Schützenkönig noch Schützenoffizier werden. Der seit 1828
bestehenden Notwendigkeit, ein neues Tanzlokal und einen neuen Schießplatz
zu finden, trugen die Beschlüsse vom 13. und 18.04.1830 Rechnung: Das
Schützenfest wollte man nun doch innerhalb der Stadt feiern, und zwar auf
dem Sellenhof (in der Bachstraße, nördlich neben dem Hospital), der für
diesen Zweck vom Pächter Th. Gockel angepachtet wurde, das Vogelschießen
auf einem Platz außerhalb der Stadt, dem sogen. Tollentisch (zwischen
Bürener und Brenkener Straße, am Alten Schützenweg), durchführen, während
Scheibenschießen auf dem Schützenfest nur dann vorgesehen war, wenn sich
zur Durchführung ein besonderer Unternehmer bereit finden sollte. Für die
Beschaffung des Tanzzeltes mit Tanzboden und einen etwaigen späteren
Ankauf des Sellenhofes oder eines anderen geeigneten Platzes für das Zelt
sollten von den Mitgliedern unverzinsliche Aktien gezeichnet werden, die
später aus einem neu anzulegenden Tilgungsfonds zurückgezahlt werden
sollten. Weiter beschließt man, dass Offiziere, Unteroffiziere und Gemeine
beim Festschießen und beim Umzug in reinlichen Leinenhosen, Gamaschen und
möglichst in Frackröcken zu erscheinen hätten; für den abendlichen Tanz
wurde beliebige Kleidung zugelassen. Die Schützen sollten in zwei
Kompanien gegliedert werden, wobei der Capitän oder Hauptmann der ersten
Kompanie (Kinkel) Vorgesetzter des Hauptmanns der zweiten Kompanie - dazu
wurde 1830 der Bürgermeister Schröder gewählt - werden sollte.
Aus den Beratungen und Beschlüssen des Offizierskorps und des
Statutenausschusses gingen schließlich die neuen, wegen der fehlenden
Bestätigung durch die Regierung in Arnsberg zunächst als provisorisch
bezeichneten Statuten vom 25. April 1830 hervor, die schon für das Fest
von 1830 in Geltung traten. Sie sind, ergänzt durch die wichtigen
Beschlüsse von 1832/33 und modifiziert auf Grund einer Verordnung der
Regierung in Arnsberg i. J. 1858 und wegen der Eintragung der Gesellschaft
in das Vereinsregister auf Grund der Bestimmungen des neuen Bürgerlichen
Gesetzbuches i. J. 1900 bis 1934 in Geltung blieben. Damit war die neue
Gesellschaft ins Leben getreten. Sie unterschied sich von der Gesellschaft
des 17./18. Jahrhunderts in vier wesentlichen Punkten: 1. Die
Mitgliedschaft war freiwillig und nicht mehr auf die nach Gesichtspunkten
der Wehrfähigkeit ausgewählten Bürger beschränkt. 2. Das Schützenfest
wurde zu einem allgemeinen Volksfest, während es früher ein Fest der
Schützengesellschaft und ihrer geladenen Gäste gewesen war. 3. Die
Gesellschaft, die früher ohne Vereinsrechte und ohne Vermögen ihre
Unkosten nur von Fall zu Fall durch Umlagen auf die Mitglieder und durch
Spenden bestritten hatte, wurde nun zu einem Verein mit eigenem Vermögen,
das durch Aktienzeichnung der Mitglieder aufgebracht werden sollte. 4. An
die Stelle der älteren militärischen und polizeilichen Aufgaben war die
ausschließliche Pflege bürgerlicher Geselligkeit, jedoch mit dem idealen
Ziele, Sittlichkeit, Ehrgefühl und Heimatliebe zu fördern, getreten. Für
die Organisation der neuen Schützengesellschaft wählte man - wenn es
gestattet ist, zur Verdeutlichung einen Begriff des staatlichen und
kommunalen Verwaltungsrechts als Analogie heranzuziehen - das
"Zwei-Kammer-System", wie es als Magistratsverfassung (mit Magistrat und
Stadtverordnetenversammlung) zeitweise auch in der städtischen Verwaltung
zu Geseke bestanden hat. Das Offizierskorps wurde jährlich vom alten
Offizierskorps und vom Schützenausschuss und der aus 12 bis 14 Personen
bestehende Schützenausschuss, der den Statutenausschuss fortsetzte,
zunächst jährlich, seit 1853 dreijährlich von der Mitgliederversammlung
gewählt. Ihm gehörte ohne weiteres auch der Schützenkönig an. Für das
Offizierskorps brachten die Beschlüsse vom 08. April 1832 und 21. April
1833 insofern eine Neuerung, als seitdem ein Major als Kommandeur den
beiden Capitänen oder Hauptleuten übergeordnet war. Weitere Offiziere
waren zwei Premierlieutenants, ein Adjutant, ein Bataillonsarzt - diese
Charge bekleidete viele Jahre der Leitende Arzt der Geseker Heilanstalt
Dr. Schupmann -, vier Secondelieutenants, ein Platzmajor, dem u. a. die
Ausschmückung des Tanzzeltes und des Festplatzes oblag, und ein
Rechnungsführer, dessen Aufgaben aber auch einem der übrigen Offiziere, in
der Regel dem Adjutanten, übertragen werden konnten. Den Bataillonsstab
bildeten der Major, der Adjutant, der Bataillonsarzt, der Platzmajor und
der Rechnungsführer, den Schützenvorstand der Major mit den beiden ihn
vertretenden Hauptleuten. Zum Hauptmann der zweiten Kompanie wählte man
gern den Bürgermeister (Schröder, später Pieper und Cäsar Frettlöh). Die
Unteroffiziere wurden durch das Offizierskorps gewählt. Mitglied konnte
jeder selbständige Einwohner von Geseke und dessen Söhne, die das 17.
Lebensjahr erreicht hatten, aber auch jeder geeignete Auswärtige werden.
Ergänzend dazu beschieß man 1831, dass auch Geistliche und Lehrer, Juden
dagegen, wie schon erwähnt, nur als Festgenossen der Schützenfeste
aufgenommen werden dürfen. Mitglieder, die sich in der Gesellschaft oder
im bürgerlichen Leben etwas hatten zuschulden kommen lassen, wurden aus
der Gesellschaft ausgewiesen. Während der Schützenfeste behielt sich die
Gesellschaft eine gewisse Gerichtsbarkeit über geringere Exzesse ihrer
Mitglieder, die keine gesetzliche Bestrafung erforderten, vor. Dem
Charakter des Schützenfestes als Volksfest entsprechend gestatteten die
Statuten von 1830 auch die Aufstellung von Buden mit Getränken und
Esswaren mit Genehmigung des Majors außerhalb des Schieß- und Tanzplatzes.
Der Schützenkönig, der auf Grund der Beschlüsse vom April 1830 zwei
silberne Esslöffel als Prämie erhalten sollte, wurde von Traktamenten und
sonstigen Ausgaben befreit, dafür erwartete man von ihm, dass er der
Gesellschaft eine silberne Denkmünze schenken werde. Zwei wichtige
Neuerungen für das Schützenfest brachten schließlich noch die Beschlüsse
von 1831/32: eine zweite Prämie, bestehend aus zwei silbernen
Kaffeelöffeln, für den Schützen, der die Krone abschoss (Kronkönig) und
die Wahl einer Königin des Festes durch den König, die vor ihrer Wohnung
durch das präsentierende Bataillon empfangen und zur Königin ausgerufen
und gekrönt wurde.
Als Festplatz
hatte man 1830 den Sellenhof in der Stadt, zunächst wohl nur als
Notlösung, gewählt. Da es aber nicht gelang, einen geeigneten Platz
käuflich zu erwerben, wurde der auf mehrere Jahre abgeschlossene
Pachtvertrag immer wieder verlängert, bis es endlich 1879 gelang, einen
Platz vor dem Steintor anzukaufen, der dann 1910 durch Ankauf des westlich
angrenzenden Grundstücks des Franz Schmidt erweitert werden konnte. Auf
dem Tollentisch, den man 1830 zum ersten Male als Schießplatz genutzt
hatte, blieb die Vogelstange bis 1881, um dann auf den neuen Festplatz
verlegt zu werden. Daneben scheint man, wenigstens gelegentlich - einer
Nachricht von 1867 zufolge - auch den alten Schützenhagen vor dem Osttor
zu Schießübungen herangezogen zu haben. Auf dem neuen Festplatz wurde am
9. August 1887 der Grundstein für die neue Schützenhalle gelegt, deren
Kosten durch eine Anleihe bei der Sparkasse gedeckt wurden. Sie konnte im
November 1887 in Betrieb genommen und 1888 durch zwei Küchen erweitert
werden. Doch wurde während der Schützenfeste weiterhin das Schützenzelt
aufgebaut. Als einzige größere Halle der Stadt wurde sie häufig für
Veranstaltungen anderer Verbände vermietet; in ihrer neuen Gestalt musste
sie seit 1933 der NSDAP und ihren Gliederungen unentgeltlich freigegeben
werden. Aus einem großzügigen Erweiterungs- und Umbau erstand 1928 eine
neue dreischiffige Halle, die mit ihren Ausmaßen (43 m breit, davon jedes
Seitenschiff 5,10 m breit) damals nach der Westfalenhalle in Dortmund als
größte Halle des östlichen Teils des Regierungsbezirks Arnsberg galt.
Aus der weiteren
Geschichte der Geseker Schützengesellschaft seien noch einige
bemerkenswerte Ereignisse hervorgehoben: Das Jahr 1845 brachte neue
Schwierigkeiten. Die Regierung zu Arnsberg, die den Schützenfesten sehr
kritisch gegenüberstand, hatte 1841 eine Verordnung über polizeiliche
Maßnahmen gegen die Ausschreitungen auf Schützenfesten erlassen, in der es
hieß: "Die Schützenfeste haben an einzelnen Orten ihren Charakter als
Volksfeste aufgegeben und sind in Saufgelage ausgeartet, die zu
Ruhestörungen, Schlägereien und! gewaltsamen Körperverletzungen
Veranlassung geworden sind, so dass die Wirksamkeit der Kriminaljustiz hat
in Tätigkeit treten müssen." Als in Geseke während des Festes von 1844 in
einigen Gärten jüdischer Mitbürger Zerstörungen vorgekommen waren, nahm
die Regierung das zum Anlass, das Fest für 1845 zu verbieten.
Wegen erneuter
Missstände und Ausschreitungen auf den Schützenfesten erließ die Regierung
zu Arnsberg am 7. Juni 1858 eine Zirkularverfügung, die eine Reform
bezweckte und alle Dauergenehmigungen für periodische Schützenfeste
aufhob. Künftighin sollte jede Schützengesellschaft nur einmal im Jahr und
nur zwei Tage lang feiern und vor Erteilung neuer Genehmigungen ihre
Statuten einreichen. Daraufhin legte die Geseker Gesellschaft ihre für
diesen Zweck durchgearbeiteten und teilweise modifizierten Statuten, wie
sie am 17. März 1859 beschlossen worden waren, vor und erhielt am 3. Mai
1859 mrt der bald wieder aufgehobenen Einschränkung, dass das Fest nur
zwei Tage dauern dürfe, die Genehmigung des Landrats. Eine der
wesentlichen Neuerungen in den Statuten war die starke Betonung des
christlichen Charakters des Schützenfestes und die Bestimmung, dass das
aktive Wahlrecht für den Vorstand nur den christlichen Mitgliedern
zustehen solle. Diese Bestimmung ist trotz der Beschwerden von jüdischer
Seite (1879) und trotz Missbilligung durch die Regierung in Arnsberg, die
sich aber zum Eingreifen rechtlich nicht in der Lage sah, bis 1934
aufrecht erhalten worden.
Das Jahr 1913
brachte mit der großen 500-Jahr-Feier dem Verein einen großen Auftrieb.
Zahlreiche auswärtige Vereine waren zu Gast und ein großer historischer
Festzug machte die Vergangenheit lebendig. Der verdienstvolle
Schützenkommandeur Philipp Thoholte erhielt die Charge eines Obersten. Auf
die Schützenfahne, die 1898 neu beschafft worden war, konnte der vom König
verliehene goldene Königsadler aufgesteckt werden. Zur Organisation des
Festes hatte man neben die für jedes Schützenfest eingesetzten
Kommissionen (Kommission zur ständigen Kontrolle der Güte des Bieres,
Kommission zur Prüfung der Weine, Vergnügungskommission, Wahlkommission,
Rechnungsprüfungskommission) noch eine Reihe von Spezialkommissionen
gebildet. Die unruhige Zeit von 1919 brachte den Schützen wieder die seit
Jahrhunderten vergessenen militärischen und polizeilichen Aufgaben: Die
zur Sicherung von Ruhe und Ordnung gebildete Bürgerwehr rekrutierte sich
in erster Linie aus Mitgliedern des Schützenvereins, der Freiwilligen
Feuerwehr und des Kriegervereins. Nach der Unterbrechung durch den
Weltkrieg, in dem 167 von 369 Mitgliedern als Soldaten eingezogen waren
und 30 iden Heldentod starben, konnte 1920 wieder ein Schützenfest
gefeiert werden. Die Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft brachte
für die Gesellschaft, die bisher keinem Verbände angehört hatte, die
Zwangseingliederung in die von der herrschenden Partei aufgebaute
zentralistische Organisation. Anfangs gelang es noch, durch Anpassung an
die nationalsozialistischen Grundsätze, den Charakter eines Heimatvereins
zu wahren. Der "Schützenbund für das kurkölnische Sauerland", geleitet von
einem Bundesobersten mit einem Führerrat, schloß sich dem Westfälischen
Heimatbund, Gebiet kurkölnisches Sauerland, an. Er gliederte sich in
Kreisschützenbünde unter Kreisschützenbundführern mit Führerräten, von
denen der für den Kreis Lippstadt am 14. April 1934 gegründet und dem
dortigen Landrat (Dr. Flottmann, dann Simon) unterstellt wurde. Am 2.
April 1934 beschloss die Mitgliederversammlung der Geseker
Schützengesellschaft den Beitritt zum Schützenbund für das kurkölnische
Sauerland und zum Lippstädter Kreisschützenbund. Im Sinne der neuen
Bestrebungen auf Wehrertüchtigung führte man den regelmäßigen Schießsport
ein und trat gleichzeitig dem Deutschen Schießsportverbande bei. Die am
gleichen Tage angenommene Satzung führte das Führerprinzip ein: Der vom
Kreisschützenbundführer auf drei Jahre ernannte Schützenvereinsführer
ernennt die Mitglieder seines Beirats und das Offizierskorps, während die
Rechte der Mitgliederversammlung stark beschränkt werden. Zweck des
Vereins sollte die Erziehung zur Volksgemeinschaft und zur Wehrhaftigkeit
auf der Grundlage der nationalsozialistischen Volks- und Staatsauffassung
und die Schulung im Schießsport sein; daneben blieben die alten Aufgaben
berücksichtigt: Pflege der Eintracht und des Bürgersinnes, des
Schützenbruderschaftsgedankens und der christlichen Nächstenliebe, die
Veranstaltung von Schützenfesten und die Wahrung der alten
Schützenbräuche.
Seit 1936 ließ
sich die Eingliederung in die von der Partei geschaffenen Organisationen
nicht mehr vermeiden. Das durch die Staatspolizeileitstelle in Dortmund am
19. März 1936 ausgesprochene Betätigungsverbot für die Schützenvereine
wurde nur unter der Bedingung der baldigen Eingliederung in den Deutschen
(später Nationalsozialistischen) Reichsbund für Leibesübungen rückgängig
gemacht. Der Schützenbund für das kur-kölnische Sauerland, der noch 1935
in Arnsberg und 1936 in Brilon gut besuchte Bundespreisschießen
veranstaltet hatte, musste auf seiner Generalversammlung in Arnsberg am 8.
Dezember 1936 seine Auflösung und den Beitritt seiner Vereine zu dem neu
gegründeten, dem Deutschen Reichsbund für Leibesübungen angegliederten
"Deutschen Schützenverband" zum 1. Januar 1937 beschließen. An Stelle
ihrer Schützenfahne erhielten die Vereine jetzt die Fahne des Deutschen
Schützen-Verbandes und mussten dessen Einheitssatzung annehmen, die in
Geseke durch Beschluss der Generalversammlung vom 17. April 1937
eingeführt wurde. Sie erklärte zum alleinigen Zweck des Vereins "die
leibliche und seelische Erziehung seiner Mitglieder im Geiste des
nationalsozialistischen Volksstaates durch planmäßige Pflege der
Leibesübungen, insbesondere des Schießsportes". Damit waren die
Schützengesellschaften zu Wehrsportvereinen geworden, von dem alten
Schützengeist war wenig erhalten geblieben.
Die
St.-Sebastianus-Schützenbruderschaft Geseke 1412
Nach dem zweiten Weltkriege wurden die Schützenvereine in ihrer bisherigen
Form als Wehrsportvereine von der britischen Militärregierung verboten und
ihr Vermögen gemäß Gesetz Nr. 52 gesperrt. Dagegen hatte die
Militärregierung schon 1946 die Wiedererrichtung der "Erzbruderschaft vom
hl. Sebastian, Bundes der historischen Schützenbruderschaften in Rheinland
und Westfalen" zugelassen, die in den 20er Jahren als Vereinigung auf
katholisch-kirchlicher Grundlage entstanden, in nationalsozialistischer
Zeit aber wegen ihrer kirchlichen Bindungen aufgelöst worden war. In dem
Bestreben, den jahrhundertealten Geseker Schützenverein wieder ins Leben
zu rufen, und angesichts der damaligen Unmöglichkeit, ihn in der Form des
Geselligkeitsvereins des 19. Jahrhunderts wiederzuerrichten, entschlossen
sich die Geseker Schützen, beim Generalvikariat in Paderborn die
Umwandlung in eine religiöse Bruderschaft und beim Präses der
Erzbruderschaft vom hl. Sebastian, Pfarrer Dr. Louis in Leverkusen, die
Aufnahme in die Erzbruderschaft zu beantragen. Sie konnten darauf
hinweisen, dass der Geseker Verein schon im 15. Jahrhundert als
Bruderschaft nachweisbar sei und dass er stets als seine Hauptaufgabe die
Erhaltung des christlichen Geistes und die Pflege heimischer Sitte und
heimatlichen Brauchtums angesehen habe. Die Gründungsversammlung vom 6.
April 1947 entschied sich, dem neu gegründeten Paderborner Diözesanverband
der katholischen historischen Schützenbruderschaften beizutreten und die
Satzung nach den Richtlinien dieses Verbandes ausarbeiten zu lassen. Die
Satzung wurde dann am 18. Januar 1948 angenommen und hat später noch
einige Veränderungen erfahren. Die neue Schützenbruderschaft ist eine mit
der Stadtpfarrkirche zu Geseke verbundene kirchliche Vereinigung, deren
Zwecke ausschließlich und unmittelbar katholisch-kirchlich, gemeinnützig
und mildtätig sind und die die Traditionen der bisherigen Geseker
Schützengesellschaft fortsetzen und deren Vermögen übernehmen soll.
Mitglied kann jeder der katholischen Kirche angehörige Einwohner der Stadt
Geseke werden, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Der engere Vorstand
besteht aus dem 1. Brudermeister, der zugleich Kommandeur der Schützen
ist, dem 2. Brudermeister und dem Schriftführer, zum erweiterten Vorstand
gehören Kassierer und Schützenmeister mit ihren Stellvertretern,
Schützenarzt, Auditeur, die Vorsteher der drei nunmehr nach alten Vorbilde
Hofen (Nord-, West- und Osthofe) genannten Kompanien - die dritte Kompanie
war 1926 errichtet worden -, der Adjutant, der Königsadjutant, die
Fähnriche der drei Höfen und je 10 Beisitzer aus jeder Hofe sowie als
geistlicher Präses der Pfarrer der Stadtkirche. Die Generalversammlung
findet jährlich am Sebastianstage (20. Januar) statt, der mit kirchlicher
Feier und anschließend in geselligem Beisammensein begangen wird.
Neben der
Teilnahme am kirchlichen Leben und an den kirchlichen Prozessionen wird
auch die Schützentradition nicht vernachlässigt: Seit 1951 wird beim
Schützenschießen der Vogel, der bis dahin nur abgeworfen werden durfte,
wieder mit Feuerwaffen abgeschossen. Seit 1950 ist das gesperrte Vermögen
(Schützenplatz, Schützenhalle und Barvermögen) wieder freigegeben. Und
seit 1955 wird das Schützenschießen wieder auf dem Schützenplatz
durchgeführt und das Schützenfest in der Schützenhalle gefeiert, nachdem
diese, seit 1944 von dem Kabel- und Drahtwerk Vohwinkel gemietet, Ende
1954 geräumt worden ist. In den vorangegangenen Jahren hatte man das Fest
in Zelten auf dem städtischen Sportplatz am Rabenfittich im Norden der
Stadt begehen müssen.
Wenn sich auch
1950 in Geseke ein zweiter, nicht kirchlich gebundener Schützenbund, der
"Bürgerschützenverein", mit eigenem Schützenbetrieb und eigenem
Schützenfest gebildet hat, so lebt doch die jahrhundertealte Geseker
Schützengesellschaft in der heutigen Schützenbruderschaft weiter; und
trotz aller Wandlungen, die jene erlebt hat, von der städtischen
Verteidigungs- und Notgemeinschaft des Mittelalters und der frühen Neuzeit
über die Vereinigung zur Pflege bürgerlicher Geselligkeit des 19.
Jahrhunderts bis zur heutigen kirchlichen Bruderschaft, ist das jährliche
Schützenfest mit seinem Preisschießen und den anschließenden
Festlichkeiten der eigentliche Höhepunkt des Schützenlebens geblieben, in
dem, wenig verändert, die ältesten Schützentraditionen besonders sichtbar
weiterleben.
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